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Maltesische bet-at-home-Gesellschaft soll abgewickelt werden

Bild © Bet-at-home.ag, Public domain, via Wikimedia Commons

Keine Auswirkung auf Kunden-Guthaben oder operatives Geschäft in Deutschland oder Großbritannien

Wien/Düsseldorf/Wels – Im Zuge seiner Probleme in Österreich will der börsennotierte Online-Wett- und -Glücksspielanbieter bet-at-home seine maltesische Gesellschaft, bet-at-home.com Entertainment Ltd. abwickeln. Eine wirtschaftliche Fortführung sei nicht möglich, die Gesellschaft könne ihre Verbindlichkeiten mit bestehenden oder eigenständig generierten Mitteln nicht mehr bedienen. Auswirkungen auf Kundenguthaben oder bestehende Aktivitäten in den Kernmärkten gebe es aber nicht.

Das Glücksspielunternehmen, das mit einer maltesischen Lizenz operiert, kämpft in Österreich schon seit längerem mit rechtlichen Problemen. Nach einem Beschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Wien sei laut dem Unternehmen unklar, ob es seine Auffassung, ein rechtmäßiger Online-Casino-Anbieter in Österreich zu sein, auch vor österreichischen Gerichten durchsetzen könne. Dementsprechend wurde das Online-Casinoangebot in Österreich im Oktober eingestellt.

Es sei nicht absehbar, dass das Online-Casino in Österreich in nächster Zeit wieder angeboten werden könne. Daher seien der Vorstand und der Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass die Fortführung der maltesischen Gesellschaft nicht möglich und eine Abwicklung nötig sei. Die Folge aus dem Abwicklungsverfahren sei, dass die maltesische Gesellschaft aus dem Konzernabschluss der bet-at-home AG entkonsolidiert werde.

Spielerguthaben von Kunden sowie das übrige Geschäft in den Kernmärkten seien aber nicht von der Abwicklung betroffen. „Die bet-at-home.com AG erwartet durch die Abwicklung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. keine wesentlichen Auswirkungen auf die laufenden geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns, da mit der Einstellung des Online-Casino in Österreich bereits das wesentliche operative Geschäft der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. weggefallen ist,“ heißt es in einer Aussendung vom Mittwoch.

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