Im Bundesministerium für Finanzen wurde gemäß § 1 Abs. 4 GSpG mit 1.12.2010 eine Stelle zur Suchtprävention und Suchtberatung (Stabsstelle Spielerschutz) eingerichtet. Sie widmet sich der Spielsuchtprävention im österreichischen Glücksspielrecht und unterstützt die österreichische Glücksspielaufsicht in fachlicher Hinsicht. [Vgl. Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Spielerschutz 2017.]
Ziele der Arbeit der Stabsstelle Spielerschutz sind u.a.:
- Schaffung einer besseren Datenlage über die Behandlung und Beratung von Patienten durch Spielsuchteinrichtungen in Österreich,
- Unterstützung der Suchtforschung im Bereich des Glücksspiels,
- Aufklärung/Informationsarbeit über die Risiken des Glücksspiels,
- Koordinierung der Arbeit der einzelnen Spielerschutzeinrichtungen,
- Erarbeitung/Vorstellung von best practice-Modellen einer Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessionären und unabhängigen Spielerschutzeinrichtungen,
- Erarbeitung von Qualitätsstandards zur Anerkennung als Spielerschutzeinrichtungen im Sinne des GSpG,
- Evaluierung der GSpG-Novelle 2010 im Jahr 2014,
- fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre.
Hier finden Sie eine Liste sämtlicher Spielerschutzeinrichtungen und Hilfsangebote wie Beratungseinrichtungen, ambulante und stationäre Einrichtungen.