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Spielerschutz

 

Im Bundesministerium für Finanzen wurde gemäß § 1 Abs. 4 GSpG mit 1.12.2010 eine Stelle zur Suchtprävention und Suchtberatung (Stabsstelle Spielerschutz) eingerichtet. Sie widmet sich der  Spielsuchtprävention im österreichischen Glücksspielrecht und unterstützt die österreichische Glücksspielaufsicht in fachlicher Hinsicht. [Vgl. Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Spielerschutz 2017.]

Ziele der Arbeit der Stabsstelle Spielerschutz sind u.a.:

  • Schaffung einer besseren Datenlage über die Behandlung und Beratung von Patienten durch Spielsuchteinrichtungen in Österreich,
  • Unterstützung der Suchtforschung im Bereich des Glücksspiels,
  • Aufklärung/Informationsarbeit über die Risiken des Glücksspiels,
  • Koordinierung der Arbeit der einzelnen Spielerschutzeinrichtungen,
  • Erarbeitung/Vorstellung von best practice-Modellen einer Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessionären und unabhängigen Spielerschutzeinrichtungen,
  • Erarbeitung  von Qualitätsstandards zur Anerkennung als Spielerschutzeinrichtungen im Sinne des GSpG,
  • Evaluierung der GSpG-Novelle 2010 im Jahr 2014,
  • fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre.

Hier finden Sie eine Liste sämtlicher Spielerschutzeinrichtungen und Hilfsangebote wie Beratungseinrichtungen, ambulante und stationäre Einrichtungen.