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Der Standard / Ibiza und die Folgen – Freispruch für Novomatic-Partner rund um Vorwurf der Zeugenbeeinflussung

Bild @ derStandard.at via Wikimedia Commons / Bild @ von Edward Lich, Pixabay (Ausschnitt)

Das Oberlandesgericht Wien hob einen Schuldspruch gegen Gert Schmidt auf. Es ging um Treffen mit dem Novomatic-Kritiker Peter Barthold vor dem Ibiza-U-Ausschuss

Obwohl der Glücksspielkonzern Novomatic im Ibiza-Video nur beiläufig erwähnt wird, hatte die verdeckte Aufnahme für ihn massive Konsequenzen: Denn der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache behauptete salopp, Novomatic „zahlt alle“. Da kurz vor Erscheinen des Videos der in der Glücksspielbranche unbekannte einstige FPÖ-Politiker Peter Sidlo mithilfe der Novomatic in die Chefetage der Casinos Austria AG (Casag) gelangt war, war nun Feuer am Dach.

Die Folge waren breitflächige Ermittlungen, die teilweise bis heute andauern. In der Causa Sidlo soll derzeit ein Vorhabensbericht im Justizministerium liegen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung, sie haben die Vorwürfe stets bestritten.

Fokus auf Geschäftspraktiken

Durch die Ermittlungen rund um Deals mit der Politik erhielten auch andere Vorwürfe gegen Novomatic mehr Aufmerksamkeit, etwa Kritik an den Geschäftspraktiken des Konzerns. Eine besonders laute Stimme war stets Peter Barthold, einstiger Rapid-Torhüter und Novomatic-Partner, der dem Glücksspiel den Rücken zugewandt hatte.

Eine Feindschaft – man muss es so hart sagen – verbindet Barthold mit Gert Schmidt, einem langjährigen Geschäftspartner der Novomatic, der unter anderem die Plattform „EU-Infothek“ betreibt. Dort hatte Schmidt viele Details zu Ibiza-Produzent Julian Hessenthaler publiziert; bei seiner Firma auch dessen ehemalige Bekannte angestellt, die teils falsche Informationen lieferten. Aber das ist eine andere Geschichte.

Treffen vor der Zeugenaussage

Zurück zu Barthold: Der war im Herbst 2020 als Zeuge im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss geladen. Die Vorfreude auf seinen Auftritt dürfte sich innerhalb der Novomatic in Grenzen gehalten haben. Jedenfalls wurde Schmidt aktiv: Gemeinsam mit einem Unternehmensberater traf er sich mit Barthold. Bei diesem Treffen soll Barthold, der insolvent ist, eine Einmalzahlung sowie ein monatliches Einkommen von Novomatic versprochen und ein Konkursspezialist vermittelt worden sein. Im Gegenzug schickte Barthold sein geplantes Eingangsstatement für den U-Ausschuss an Schmidt, der es überarbeitete.

Darin hieß es dann: „Auch wenn es Sie überrascht, das von MIR zu hören: Ja, ADMIRAL bzw. die NOVOMATIC-Gruppe war zu jeder Zeit ein fairer, verlässlicher Partner zu meiner Firmen-Gruppe.“ Das benutzte Barthold bei seiner Aussage im U-Ausschuss dann aber nicht, vielmehr legte er die angebliche Beeinflussung seines Statements durch Schmidt offen.

Subjektive Wertungen

Die Staatsanwaltschaft ermittelte und klagte Schmidt wegen versuchter Bestimmung zu einer falschen Zeugenaussage an. Im März des Vorjahres folgte der Schuldspruch, obwohl Schmidt die Vorwürfe vehement von sich wies. In der zweiten Instanz war Schmidt jedoch erfolgreich: Vor zwei Wochen hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Schuldsprüche gegen ihn und den anderen Unternehmensberater aufgehoben.

Die Begründung: Vereinfacht gesagt ist eine falsche Beweisaussage nur über Fakten möglich, nicht über subjektive Wahrnehmungen, also etwa Bewertungen. Um Letzteres sei es aber bei jenen Aussagen gegangen, die Schmidt angeblich Barthold nahegelegt habe. „Die weiters den Feststellungen zufolge durch die Angeklagten beabsichtige Aussage des Barthold, ‚Novomatic [sei] immer ein rechtstreuer und verlässlicher Geschäftspartner gewesen‘, hat die Schilderung eines subjektiven Eindrucks zum Inhalt“, heißt es im schriftlichen Urteil. Daher fehle die Grundlage für eine Verurteilung.

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