Vor etwa einem Jahr beschloss die Liechtensteinische Regierung, das nicht mehr zeitgemäße Geldspielgesetz durch ein neues zu ersetzen. Die Realität sieht nämlich so aus, dass die Bewohner Liechtensteins innerhalb einer halben Autofahrstunde sage und schreibe sechs Casinos im Ausland, Deutschland, Österreich und der Schweiz erreichen können. Das ist eine der höchsten Versorgungsdichten mit Spielbanken in Europa. In einem solchen Umfeld sei die Beibehaltung des Spielbankenverbots überholt.
Es ist aber bei Weitem nicht nur der Casino-Bereich, der vom neuen Gesetz geregelt wird. Es integriert sämtliche Geldspielformen von den Wetten über Tombolas sowie Glücksspiele im Internet bis hin zu Geschicklichkeitsspielen an Automaten, bei denen Bargeld als Gewinn winkt. Gestützt auf internationale Erfahrungen, habe die Regierung „eine neue Ordnung mit Modellcharakter entwickelt“, hieß es in dem Regierungsbericht.
Konzessionsansuchen in Warteposition
Derzeit ist das liechtensteinische Amt für Volkswirtschaft mit der Prüfung der Konzessionsgesuche für Spielbanken befasst. Wie Spieler-Info.at aus der Fachstelle für Geldspielfragen besagten Amtes erfahren konnten, wird nach der Prüfung den Antrag auf Konzessionserteilung oder deren Ablehnung an die Regierung herantragen. Einen definitiven Termin dafür gibt es noch nicht.
Mit 1. Juni dieses Jahres verabschiedete die liechtensteinische Regierung auch eine neue Online-Geldspielverordnung. Nach dieser wird die Behandlung von Konzessionsansuchen vorläufig bis Ende 2013 ausgesetzt. Konzessionen, die nach dem bisherigen Recht erteilt wurden, müssen innerhalb eines Jahres an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Mit dieser Verordnung lehnt sich Liechtenstein an die EU-Gegebenheiten an, da auch innerhalb der EU eine Entscheidung über die Besteuerung von Online-Casinos noch aussteht.
Um Angebote mit hohem Standard und hoher Qualität zu gewährleisten, ist die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen zur Durchführung von Geldspielen wie auch im neuen österreichischen Glücksspielgesetz an strengste Voraussetzungen geknüpft. So werden Konzessionen und Bewilligungen nur an Betreiber erteilt, die über genügend Eigenmittel verfügen, einen einwandfreien Leumund nachweisen können und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten. Ebenso unterliegt die Durchführung der Geldspiele allen Beschränkungen, die nach der Praxiserfahrung geboten erscheinen, um einen sicheren und korrekten Spielbetrieb zu gewährleisten, Geldwäscherei und andere Kriminalität fernzuhalten und sozial schädlichen Auswirkungen vorzubeugen.