Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war 2010 mit Verbandsklage gegen Lottelo vorgegangen. Der Vorwurf: Das Spiel richte sich insbesondere an Jugendliche und erzeuge einen „psychologischen Kaufdruck“.
[[image1]]Weiters wurde eine Reihe von Klauseln als gesetzwidrig inkriminiert. Das Handelsgericht Wien gab der Klage weitgehend statt. Das Oberlandesgericht Wien – als Berufungsgericht – wies die Klage lediglich deshalb ab, da aus dessen Sicht die Wiederholungsgefahr weggefallen war: Lottelo hatte das Spiel nach Änderung des Gesetzes eingestellt. Die heutige Presseaussendung von Lottelo zeigt, dass dies zu Unrecht geschah.
Lesen Sie mehr…
Das könnte Sie auch interessieren
Glücksspiel- und Wettkonzessionen in der EU: „Zuverlässigkeit“ ist zentrale Voraussetzung für die Erteilung, Verlängerung und Erhalt einer legalen Konzession
Intensive Ermittlungen sowie nachweisbar betriebenes illegales Glücksspiel können sich sehr negativ auf Konzessionserteilungen, Erhalt oder …
Spieler-info.at Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
