Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war 2010 mit Verbandsklage gegen Lottelo vorgegangen. Der Vorwurf: Das Spiel richte sich insbesondere an Jugendliche und erzeuge einen „psychologischen Kaufdruck“.
[[image1]]Weiters wurde eine Reihe von Klauseln als gesetzwidrig inkriminiert. Das Handelsgericht Wien gab der Klage weitgehend statt. Das Oberlandesgericht Wien – als Berufungsgericht – wies die Klage lediglich deshalb ab, da aus dessen Sicht die Wiederholungsgefahr weggefallen war: Lottelo hatte das Spiel nach Änderung des Gesetzes eingestellt. Die heutige Presseaussendung von Lottelo zeigt, dass dies zu Unrecht geschah.
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