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Neue Vorschriften für Glücksspiel in Belgien

Brüssel, Belgien / Bilder © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitte)

Neue Vorschriften sollen sicherstellen dass Glücksspiele in Zeitungsläden mehr eine Ausnahme als die Regel bleiben. Eine Änderung der bisherigen Regulierung wurde als notwendig erachtet, nachdem bpost 170 Zeitungsläden an das Glücksspielunternehmen Golden Palace verkauft hatte.

Auch wenn es sich um Einzelfälle handelte, gab es einzelne Läden die mit Glücksspiel einen Jahresumsatz von über 4 Millionen Euro erzielten. Mit den neuen Vorschriften möchte der belgische Justizminister, Vincent Van Quickenborne, nun verhindern das in den Zeitungsläden primär Glücksspiel betrieben wird.

So wurden die Zeiten in denen Glücksspiel betrieben werden darf auf zwischen 6 und 20 Uhr eingegrenzt. Es dürfen außerdem nicht mehr als vier Glückspielautomaten pro Geschäft aufgestellt werden und der maximale Wetteinsatz wurde auf 250.000 Euro/Jahr begrenzt.

Die neuen Regeln im Detail:

  • Ein Zeitungsladen sollte mindestens 200 verschiedene, aktuelle Zeitungen und Zeitschriften, gut sichtbar zum Kauf anbieten. Der Umsatz aus dem Verkauf dieser Zeitungen und Zeitschriften muss jährlich mindestens 25.000 Euro betragen.
  • Wetten und andere Glücksspiele dürfen nur noch zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends angenommen werden.
  • Die Wetteinsätze eines Zeitungshändlers dürfen pro Jahr 250.000 Euro nicht übersteigen.
  • Der mit Wetten und weiteren Glücksspielen erzielte Umsatz, darf 20 Prozent des Gesamtumsatzes nicht überschreiten.
  • Es dürfen maximal 4 Glücksspielautomaten aufgestellt werden.
  • Die Fläche auf der Glücksspiel stattfinden darf wird auf maximal ein Fünftel der Ladenfläche (nicht mehr als 10m²) begrenzt.
  • Die Gesamtfläche für Werbung darf maximal zu einem Fünftel (nicht mehr als 3m²) auf Glücksspiele ausgerichtet sein.

Auch wenn die belgische Post ein öffentliches Unternehmen ist, ging der Verkauf der Zeitungsläden wohl an der Regierung vorbei. Erst nachdem sich viele Bürger und verschiedene Politiker beklagt hatten, wurde reagiert. So ließ die Ministerin für öffentliche Unternehmen, Petra De Sutter, die ebenfalls nichts von dem Verkauf wusste, den Vertrag zwischen bpost und Golden Palace ändern. In der Kaufvereinbarung wird nun explizit darauf hingewiesen das Glücksspiel nur eine Nebentätigkeit sein darf. Die nun erlassenen Vorschriften sollen sicherstellen das sich Golden Palace auch daran hält.

Die neuen Vorschriften wurden in einem königlichen Erlass festgelegt, der bereits am Mittwoch im belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde. Jeder der nun neu eine Lizenz beantragt, muss die Vorschriften einhalten. Bestehende Geschäfte haben, im Rahmen einer Übergangsregelung, noch bis zum 01.01.2023 Zeit sich den Vorschriften anzupassen.

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