Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-530/24 klargestellt, dass nationale Beschränkungen für Sportwettenanbieter grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar sein können – selbst wenn sie zu Rückzahlungsansprüchen von Spielern führen. Im Mittelpunkt steht ein deutscher Fall gegen den Anbieter Tipico, in dem ein Spieler verlorene Einsätze zurückfordert, weil der Anbieter über keine gültige nationale Lizenz verfügte.
Die Entscheidung unterstreicht, dass Mitgliedstaaten strenge Anforderungen an Glücksspielanbieter stellen dürfen, um Verbraucher zu schützen und den Markt zu regulieren. Gleichzeitig macht der Gerichtshof deutlich, dass Ausnahmen nur in engen Grenzen greifen – etwa wenn Anbieter sich auf konkrete behördliche Zusicherungen berufen können. Damit setzt das Urteil ein wichtiges Signal für die Durchsetzung nationaler Glücksspielregeln innerhalb des europäischen Binnenmarkts.
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