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Tiroler Tageszeitung / Illegales Glücksspiel: Polizei riss bei Razzia in Kufstein Mauer ein

Die Finanzpolizei im Großeinsatz © BMF via flickr CC BY 2.0 (Ausschnitt)
Die Finanzpolizei im Einsatz © BMF via flickr CC BY 2.0 (Ausschnitt)

Eine brachiale Razzia in einem Kufsteiner Spiellokal beschäftigt das Landesverwaltungsgericht. Bei der Verhandlung zeichneten sich aber auch die dubiosen Strukturen in der Glücksspielbranche ab.

Innsbruck – Dürfen die Behörden bei einer Glücksspiel-Razzia eine Mauer einreißen, um ins versperrte Lokal zu gelangen? Diese Frage war am Freitag Thema einer Verhandlung am Innsbrucker Landesverwaltungsgericht. Der Anwalt des Lokalbetreibers hat in dessen Auftrag gegen die brachiale Maßnahme Beschwerde erhoben. Allerdings wurden im Verhandlungssaal 1 schnell die dubiosen Strukturen der illegalen Glücksspielbranche sichtbar. Am Ende drohte Richter Albin Larcher, den ebenso abwesenden wie geheimnisvollen Beschwerdeführer von der Polizei vorführen zu lassen. Doch der Reihe nach:

Der Auslöser für die Verhandlung liegt bereits drei Monate zurück. Am 21. Dezember wollten Beamte der Kufsteiner Bezirkshauptmannschaft und der Polizei ein einschlägiges Lokal in der Festungsstadt kontrollieren. Der Verdacht: illegales Glücksspiel. Doch die Suche nach verbotenen Automaten endete zunächst vor einer massiven Panzertür: So massiv, dass selbst der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes kapitulieren musste. Da auch niemand öffnete, gab’s für die Beamten vorerst kein Durchkommen.

„Es war schon von der Cobra die Rede, die mit dem Rammbock anrücken soll“, erinnert sich am Freitag eine BH-Mitarbeiterin im Zeugenstand. Doch es ging auch ohne Cobra: Die Einsatzkräfte nützten eine Schwachstelle und ließen vom Schlüsseldienst-Angestellten kurzerhand die Rigips-Wand einreißen. Damit war der laut BH-Mitarbeiterin „mit vielen (Spiel-)Terminals und einem kleinen Kühlschrank“ ausgestattete Sesam offen. Wenig später endete die Amtshandlung mit dem Austausch der Türschlösser und der schriftlichen Androhung, das Lokal im Fall weiterer Verstöße gegen das Glückspielverbot zu schließen.

Abgesehen vom Sachverhalt interessierte sich Richter Larcher vor allem für den abwesenden Betreiber des Lokals, der den (anwesenden) Anwalt mit der Maßnahmenbeschwerde beauftragt hat. Das sei ein Herr D. aus Ostösterreich, erfuhr Larcher.

Den Herrn D. kennt die Vermieterin des Kufsteiner Geschäftslokals auch. Allerdings nicht persönlich, „ich hab ihn nie gesehen, auch nie mit ihm gesprochen“, sagt die Zeugin: Sehr wohl habe aber Herr D. den Mietvertrag unterschrieben. „Der Kontakt lief jedoch immer über Herrn S., den habe ich auch persönlich kennen gelernt.“

Aber schon eine Woche nach der Razzia hieß der Lokalbetreiber nicht mehr Herr D., sondern Herr Z. Das erfuhr ein Kufsteiner Polizist, als er nach einem Einbruch im Spiellokal am 1. Jänner Ermittlungen aufnahm. Und zwar vom bereits erwähnten Herrn S. Der neue Betreiber und Geschädigte war aber genauso schwer erreichbar wie sein Vorgänger: „Ich erhielt nur seine E-Mail-Adresse, aber keine Antwort.“ Herr Z. sei zur Zeit in Rumänien, richtete S. dem Beamten aus.

Auch die einzige Mitarbeiterin des Lokals kennt ihren neuen Chef nicht. Eingestellt habe sie Herr S. Das sagte sie zumindest bei der Einvernahme am 2. Jänner bei der Polizei aus. Am Landesverwaltungsgericht konnte sie ihre damalige Aussage nicht bestätigen. Die Teilzeit-Angestellte blieb der Verhandlung fern. „Wegen Krankheit“, erfuhr der Richter: „Ein Arztattest liegt vor.“

Dass sich Larcher so sehr dafür interessiert, wer jetzt der Lokalbetreiber und damit der Verantwortliche ist, hat zwei Gründe: Einerseits geht es darum, ob der Anwalt tatsächlich den „Geschädigten“ (und nicht einen Strohmann) vertritt. Und ob er in der Folge überhaupt legitimiert ist, eine Maßnahmenbeschwerde einzubringen. Andererseits wurde wenige Tage nach der Razzia das von der Polizei angebrachte Schloss ausgetauscht. „Ich will den Namen von dem, der das getan hat“, stellt Larcher klar. Verhandlung vertagt.

Zum Abschluss ließ der Richter den Anwalt wissen, dass er beim nächsten Verhandlungstermin den angeblichen Lokalbetreiber D. im Zeugenstand sehen will. „Wenn er wieder nicht kommt, lasse ich ihn von der Polizei vorführen. Richten Sie ihm das bitte aus.“

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