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Finanzminister Hartwig Löger macht es möglich: Illegale Automatenbetreiber MÜSSEN Spieleinsätze zurückzahlen!

Bild © Creative Commons, Pixabay/mihaipanait

Die aktuell geplante Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes macht es wesentlich leichter, von illegalen Automaten- und Online-Glücksspielanbietern ALLE Spieleinsätze, welche nachweislich von einem Spieler eingesetzt und verloren wurden, wieder zurückzufordern. 30 VOLLE JAHRE!

Zwar war es auch jetzt schon möglich, derartige Rückforderungen zu stellen, aber die Klagen waren sehr langwierig und aufwendig.

Sobald die Novellierung des Glücksspielgesetzes in Kraft ist, kann JEDER Spieler, der Geldverluste NACHWEISEN kann, von jeweiligen Betreiber des illegalen Glücksspielangebotes das gesamte, verlorene Vermögen mit großen Chancen auf Erfolg zurückfordern.

Es haften dann nicht nur „ausländische, unerreichbare“ Betreiber, sondern unter gewissen Umständen, ALLE, die mit illegalem Automatenglücksspiel „in Berührung“ kommen: Internet-Provider, Geschäftsführer, Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigte, eventuell unter gewissen Voraussetzungen sogar Vermieter von Lokalen, usw.

Spieler-Info empfiehlt: Dokumentieren Sie bereits JETZT alle Ihre Spielverluste auf illegalen Geldspielautomaten und bei illegalen Online (Internet)-Casinos. Notieren Sie die Adressen der Betreiber, machen Sie Screenshots der illegalen Internet Glücksspielangebote, Kopien Ihrer Einzahlungen, notieren Sie Zeugen (Namen, ev. auch nur Vornamen der Mitarbeiter der illegalen Glücksspielbetreiber etc.)

Die NEUE Novellierung ist ein GLÜCKSFALL für den Spieler-Schutz, Bundesminister Löger und seinem Team sei gedankt!

Bild © parlament.gv.at / Georg Wilke

 

 

 

 

 

 

Hier einige HINWEISE auf die Novellierungstexte:

Interessant ist z. B.  der neu eingeführte § 2 Abs. 5 GspG als Lex Specialis (wenngleich auch aufgrund der Rechtsprechung sowieso möglich):

Verbotene Ausspielungen sind Ausspielungen, für die eine Konzession oder Bewilligung nach diesem Bundesgesetz nicht erteilt wurde und die nicht vom Glücksspielmonopol des Bundes gemäß § 4 ausgenommen sind.

„(5) Verträge, die verbotene Ausspielungen im Sinne des Abs. 4 zum Gegenstand haben, sind absolut nichtig im Sinne des § 879 Abs. 1 ABGB.“

Folglich können nun – auf Basis dieser neu geschaffenen Bestimmung – Spieler alle Spielverträge, die mit konzessions- oder bewilligungslosen Anbietern geschlossen werden, sei es online oder terrestrisch, 30 Jahre lang rückabwickeln.

Der Spielerschutz wird dadurch massiv gestärkt. Spieler-Info gibt Ihnen gerne kostenlos Auskunft, ob es sich um ein illegales Glücksspielangebot handelt.

Quelle:

Archiv Spieler-Info:

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