Während die Auseinandersetzung um die Neufassung des Glücksspiel-Staatsvertrags derzeit hohe Wellen schlägt, hat die Bezirksregierung Düsseldorf bereits Fakten geschaffen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Behörde die Deutsche Telekom und Vodafone bereits im August 2010 zur Sperre zweier Glücksspielseiten verpflichtet. Bis zur gerichtlichen Klärung wurde die Vollstreckung der Sperrverfügungen allerdings ausgesetzt.
Betroffen sind die Angebote Bwin und Tipp24. In den Sperrverfügungen vom 12. August 2010 wurden die Provider aufgefordert, innerhalb von vier Wochen den Zugang zum Internetangebot der Websites bwin.com und tipp24.com durch die Einrichtung einer DNS-Sperre in NRW zu erschweren. Die Provider ergriffen rechtliche Schritte gegen die Sperrverfügung, worauf die Bezirksregierung bis zur rechtlichen Klärung auf die Durchsetzung der Netzsperren verzichtete.
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