EuGH hat klargestellt, dass fragwürdige Genehmigungen aus dem EU-Raum nicht zum Anbieten berechtigen
[[image1]]In Österreich bestehen bereits seit vielen Jahren Vorschriften über Online-Glücksspiel im Glücksspielgesetz; aus verwaltungsrechtlicher Sicht besteht daher keine Regelungslücke. Geändert haben sich für das neue Jahr nur die Rahmenbedingungen des Konzessionsverfahrens. Lizenzen für elektronische Ausspielungen müssen unter strengen Voraussetzungen (z. B. nur „weißes“ Kapital) national erworben werden, sind ab dem Frühjahr 2011 auszuschreiben und mit einer transparenten EU-weiten Interessentensuche zu verbinden. Unbefriedigend ist aber weiterhin, dass die staatliche Konzession durch ein breit gefächertes Angebot von dubiosen Internet-Angeboten entwertet wird.
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