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Deutschland: Casino-Anbieter setzen bei Lizenzierung auf Verzögerungstaktik

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Seit Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Lizenzen für das virtuelle Automatenspiel vergeben werden. Die ersten Konzessionen sind seit wenigen Monaten ausgestellt.

Doch ist das Erstaunen groß. Bislang gingen die meisten Lizenzen an Anbieter, die eine Verbindung zur Gauselmann Gruppe (Merkur) oder Novomatic (Novoline) haben. Bei näherer Betrachtung fehlen fast alle großen Namen auf der White List.

Das Gedankenspiel, dass Gauselmann und Novomatic eine Vorzugsbehandlung bekommen, weil diese Unternehmen sich damals freiwillig vom deutschen Markt zurückzogen, haben wir verworfen. Denn die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist an Regeln gebunden.

Daher ist es wahrscheinlich, dass die anderen Unternehmen ihre Lizenz-Unterlagen unvollständig eingereicht haben. Deswegen ist es der Behörde bislang nicht möglich gewesen, dem Antrag stattzugeben. Uns stellt sich hier vielmehr die Frage: Ist die Verzögerungstaktik der großen Anbieter beim virtuellen Automatenspiel vielleicht sogar Absicht?

Konzessionen in der Schwebe: Casino-Anbieter vs. Glücksspielbehörde

Innerhalb der vergangenen Wochen hat sich die White List vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, derzeit zuständig für die Lizenzvergabe beim virtuellen Automatenspiel, ordentlich gefüllt. Nachfolgend sind die Unternehmen und Homepages einzusehen, die bislang eine Konzession erhalten haben.

Unternehmen Homepage
DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH Jackpotpiraten.de

BingBong.de

Tipwin Ltd. Games.Tipwin.de
Ruleo Alpenland AG Mybet.de
The Mill Adventure Limited Slotmagie.de
Cashpoint Malta Ltd. XTiP.de

Merkur-Sports.de

Merkur-Spiel.de

BluBet Operations Ltd. Novoline.de
Solis Ortus Service Ltd. Crazybuzzer.de
Jokerstar GmbH Jokerstar.de
Solar Operations Limited Sonnenspiele.de
Rootz Limited Wildz.de

Wheelzgames.de

Spinz.de

Stand: 07. Oktober 2022

Bislang sind es also zehn Unternehmen und 15 Domains, die eine Konzession zum Betrieb von Automatenspielen erhalten haben. Doch viele Homepages sind derzeit noch gar nicht zu erreichen – wie Crazybuzzer oder Sonnenspiele. Andere Homepages, beispielsweise XTiP und Merkur-Sports, verweisen auf die Seite Merkur-Spiel.

Viel wichtiger ist jedoch, dass hier Unmengen an bekannten Unternehmen fehlen. Beispielhaft möchten wir die Entain Group (z.B. Bwin und PartyCasino) oder die 888Holding (888slots), sowie Tipico, Betway oder Bet365 nennen. Welche Anbieter eine Lizenz beantragt haben, können wir jedoch nur mutmaßen. Die GGL gibt dazu folgende Information heraus:

„Aus Datenschutzgründen dürfen die zuständigen Behörden keine Angaben dazu machen, ob ein Anbieter einen Erlaubnisantrag gestellt hat.“

Keines dieser renommierten und vertrauenswürdigen Unternehmen hat bislang eine Casino-Lizenz erhalten. Dennoch lässt sich dort ein Angebot an Spielautomaten finden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese Firmen einen Antrag auf Erlaubniserteilung der Lizenz gestellt haben.

Die Lizenzerteilung fand jedoch nicht statt, weil der Antrag Mängel aufweist. Diesbezüglich ist es jedoch merkwürdig, dass fast alle großen Anbieter Fehler im Lizenzantrag gemacht haben. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Antragssteller absichtlich Fehler begehen, um die Lizenzierung hinauszuzögern.

Warum lohnt es sich, die Lizenzierung zu verzögern?

Natürlich scheint dieser Gedankengang zunächst paradox. Endlich gibt es eine deutsche Lizenz, es findet eine Bewerbung statt, doch auf die Erteilung der Konzession sollen die Anbieter keinen Wert legen.

Faktisch hat sich der neue Glücksspielstaatsvertag jedoch als ein sperriges Konstrukt erwiesen. Spieler dürfen kleinere Summen einzahlen und maximal einen Euro einsetzen. Ein Anschluss an LUGAS und OASIS ist verpflichtend.

Kurz gesagt: Den Spielern werden Steine in den Weg gelegt. Leidtragende sind die lizenzierten Anbieter, welche dieses Regelwerk umsetzen müssen. Denn dadurch gehen ihnen reihenweise Spieler verloren, die lieber ins Ausland schauen und ohne diese restriktiven Regeln anderswo spielen.

Aufgehoben ist jedoch nicht aufgeschoben. Irgendwann sind Lizenzanträge nachzubessern. Die Hoffnung ist jedoch ein Einsehen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde, dass diverse Paragrafen aus dem GlüStV 2021 überarbeitet gehören.

Dabei setzen diverse Glücksspielanbieter, die vermeintlich auf eine Lizenz warten, viele Vorschriften aus dem Glücksspielstaatsvertrag sogar um. Lediglich die Spielauswahl blieb bei den Automaten bislang unangetastet. Warum das im Vergleich zu konzessionierten Anbietern ein Vorteil ist, darauf kommen wir noch zu sprechen.

Welche Handhabe hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder?

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Gesetz und den Anbietern. Die Ministerpräsidenten der Länder haben den Glücksspielstaatsvertrag erneuert und ihm mit ihrer Unterschrift Gültigkeit verliehen.

Indem die Lizenzierung von einigen Anbietern vermutlich hinausgezögert wird, ergibt sich ein Problem. Denn einerseits sind diese Seiten in Deutschland unzulässig auf dem Markt. Die GGL schreibt dazu:

„Alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, sind illegal. Verbraucher müssen sich daher durch einen Blick auf die amtliche Whitelist informieren, ob der betreffende Glücksspielanbieter über eine staatliche Erlaubnis verfügt.“

Andererseits wiederum haben sich diese Anbieter um eine Lizenz beworben. Daher stehen diese Unternehmen in der internen Liste von unzulässigen Seiten, die es zu bekämpfen gilt, vermutlich weit hinten.

Sollte ein Anbieter auf die Schwarze Liste geraten, so folgen Strafanzeigen und letztlich das IP-Blocking – so zumindest der Plan. In einer Nachricht vom 8. Juli 2022 erklärt die GGL, dass ein Verwaltungsverfahren zur Sperrung nicht erlaubnisfähiger Lotteriewetten aktiv ist.

Startseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

 

Gelingt es der GGL ein Zeichen zu setzen?

Konkret werden die Marken Lottoland und Lottohelden bezüglich des IP-Blockings angesprochen. Gleichwohl steht in der Mitteilung geschrieben:

„Erklärtes Ziel der GGL ist es, in den nächsten 6 Monaten sichtbare Ergebnisse zu erzielen.“

Diese Frist verstreicht erst im neuen Jahr. Bislang sind die angesprochenen Domains noch aktiv. Es zeigt sich, dass Netzsperren gar nicht so leicht oder schnell umzusetzen sind. Unseres Wissens nach sind keine entsprechenden Verfahren gegen Anbieter eingeleitet, die sich im Lizenzierungsverfahren befinden.

Denn ein Vorgehen an dieser Stelle würde einen Anbieter vom Markt nehmen, der anscheinend auf ein legales Angebot von virtuellen Automatenspielen hinarbeitet. Diese Aussage stimmt übrigens auch, sollten die Anbieter ihre Konzession absichtlich verzögern. In diesem Fall hoffen die Unternehmen einfach auf bessere Wettbewerbsbedingungen.

Faktisch ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder an den Glücksspielstaatsvertrag gebunden. Gleichzeitig fehlt vermutlich noch das Personal, um zeitgleich gegen alle Anbieter das IP-Blocking oder zumindest ein Verwaltungsverfahren einzuleiten.

Der Behörde würde es helfen, wenn sie bei Lottoland und Lottohelden ein Zeichen setzen könnten. Doch handelt es sich bei diesen Unternehmen durchaus um Schwergewichte im Online-Glücksspiel. Es bleibt spannend zu sehen, ob es die Anbieter schaffen, erreichbar zu bleiben.

Andere Glücksspielanbieter fühlen sich scheinbar auch ohne gültige Lizenz noch sicher genug, um das eigene Angebot weiter zugänglich zu halten.

Diese Nachteile bringt eine Konzession für Casino-Seiten

Eine deutsche Lizenz hat aktuell einen sehr greifbaren Haken. Denn die Lizenznehmer müssen jedes ihrer Spiele prüfen lassen. Angenommen, eine virtuelle Spielbank verfügt vor der Legalisierung über ein Portfolio von 600 Spielen. Dann kann das Angebot durchaus auf eine Menge von unter 100 Slots mit der Lizenzvergabe abrutschen.

Ein Problem hierbei ist, dass jeder Spielautomat einer gesonderten Prüfung zu unterziehen ist. Scheinbar gilt dies auch dann, wenn das Spiel bereits für einen anderen Anbieter die Freigabe erhalten hat. Wegen dieses Verfahrens dauert es mitunter sehr lange, bis ansatzweise das ursprüngliche Portfolio wiederhergestellt ist.

Dies ist ohnehin nicht so ohne weiteres möglich. Denn Jackpot-Spiele, Tischspiele und Live-Games sind nach aktueller Rechtslage ohnehin untersagt – zumindest bei der Lizenz für das virtuelle Automatenspiel.

Kleine Anbieter können sich das Glücksspiel in Deutschland nicht leisten!

Bislang hat sich gezeigt, dass sich finanzstarke Anbieter eine Konzession sichern können. Hier sind die Gauselmann Gruppe und Novomatic zuvorderst zu nennen. Mal abgesehen von anderen Anbietern, welche bislang keine vollständigen oder zu 100 % korrekten Unterlagen eingereicht haben. Laut § 4c Abs. 3 des GlüStV ist nämlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro zu erbringen.

Diese hohe Summe macht es kleinen oder neu gegründeten Unternehmen nur sehr schwer möglich, an eine deutsche Lizenz zu kommen und auf dem hiesigen Markt fußzufassen.

Darum fehlen die großen Namen aus der Glücksspiel-Branche auf der White List

Bei den Sportwetten sind Tipico, Betway und Bet365 gelistet. Diese Unternehmen sind millionenschwer und beschäftigen sicherlich eine ganze Flotte an Anwälten. Sie wissen, wie eine Lizenz zu holen ist. Dennoch haben sie es nicht geschafft, die Konzession für das virtuelle Automatenspiel zu bekommen.

Natürlich können wir nicht nachweisen, dass diese und weitere Firmen ihre Anträge absichtlich mit Mängeln einreichen. Doch die Vorteile sind nicht zu übersehen. Vergleichen wir die genannten Namen, sowie ein paar der großen Casino-Seiten ohne DE-Lizenz mit Firmen, die eine deutsche Konzession ausgestellt bekommen haben, sind die Unterschiede offensichtlich.

Anbieter ohne Lizenz haben im Durchschnitt mehr als zehn Mal so viele Spiele zu bieten. Dazu gibt es exklusive Games und eine größere Vielfalt bei den Bonusaktionen.

 

Was OASIS und LUGAS mit der Entscheidung zu tun haben

Die Onlineabfrage Spielerstatus (OASIS) schreibt lizenzierten Anbietern vor, die eigenen Kunden im Vorfeld der Glücksspiel-Nutzung zu identifizieren und zu verifizieren. Diesbezüglich hat ein Abgleich mit der OASIS-Datenbank stattzufinden. Gesperrte Spieler sollen so bundesweit bei lizenzierten Angeboten keinen Zugang zu Glücksspielen mehr erhalten.

Das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) ist eine IT-Überwachung der Anbieter und Spieler. Das Konzept steht wegen Datenschutzbedenken in der Kritik. Denn Kunden werden bei LUGAS erfasst, selbst wenn sie kein Spielsuchtproblem haben.

OASIS und LUGAS sind ein technischer Aufwand. Außerdem gehen die Systeme mit Vorschriften für den Anbieter und deren Spieler einher. Eine aufgeschobene Lizenzierung sorgt ebenfalls für einen Aufschub beim Anschluss an die technischen Zentraldateien.

Gauselmann (Merkur) und Novomatic (Novoline) setzen auf die deutsche Lizenz

Zwei große Namen haben sich dennoch für die deutsche Lizenz entschieden. Namentlich sind es die Gauselmann Gruppe und Novomatic. Allerdings zogen sich beide Unternehmen damals freiwillig vom deutschen Markt zurück. Beide Firmen müssen nirgendwo ihr Angebot reduzieren. Vielmehr nehmen sie jetzt wieder aktiv am Online-Glücksspiel teil.

Zwei weitere Glücksspielanbieter mit renommierten Namen sind auf der White List zu finden. Dabei handelt es sich um Mybet und Tipwin, neuerdings auch Wildz und andere Domains des Unternehmens Rootz Limited. Die meisten übrigen Unternehmen sind aktuell jedoch mit Gauselmann oder Novomatic verbandelt. Für diese Firmen macht die Rückkehr auf den deutschen Markt schon jetzt Sinn.

Weicht eine Klage den Glücksspielstaatsvertrag auf?

Es zeichnet sich ab, was Experten der Branche unlängst erwartet haben. Viele Spieler meiden den legalen Markt. Denn die Anbieter abseits der deutschen Regulierung haben mehr Spiele, erlauben größere Einsätze und Einzahlungen.

Während die Kunden selber keine Handhabe haben, sieht es bei den millionenschweren Anbietern anders aus. Unter der Hand heißt es, dass bereits Klagen vorbereitet, eventuell sogar eingereicht worden sind. Konkret geht es um diverse Punkte aus dem Glücksspielstaatsvertrag.

Wenn es diesbezüglich vor Gericht geht, ist es spannend zu sehen, ob die einzelnen Paragrafen rechtlich Bestand haben oder ob sich das Gesetz als angreifbar erweist.

Vergleich: Online-Casino vs. Sportwetten

Bei einer Gerichtsentscheidung könnte es zu einem Vergleich zwischen den Sportwetten und den virtuellen Automatenspielen kommen. Denn bei den Wetten ist es erlaubt, das Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro, durch Vorlage von Einkommens- oder Vermögensnachweisen, zu erhöhen. Dies ist beim Automatenspiel nicht erlaubt.

Diese Unterscheidung könnte vor Gericht nur schwer zu erklären sein. Auf welcher Handhabe basiert die Regelung, das Einzahlungslimit beim virtuellen Automatenspiel zu beschneiden, es bei den Wetten aber nach oben offenzulassen?

Millionenschwere Unternehmen gegen unerfahrene GGL

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat aktuell einen schweren Stand. Einerseits ist die Behörde erst kürzlich gegründet worden. Noch immer sind sie, was die Mitarbeiteranzahl angeht, nicht vollständig besetzt. Viele Angestellte müssen sich mit Sicherheit erst in die Prozesse einfinden.

Doch schon jetzt könnten die ersten Klagen gegen den Glücksspielstaatsvertrag bevorstehen. Vor Gericht geht es dann gegen Unternehmen, die seit Jahrzehnten auf dem Glücksspielmarkt erfolgreich aktiv sind. Dementsprechend steht auch eine große, finanzielle Power hinter diesen Klagen.

Unser Fazit: Die Verzögerung bei der Casino-Lizenz ist Absicht

Das ein renommiertes Glücksspielunternehmen die Lizenz-Unterlagen nicht vollständig oder mit Fehlern einreicht, kann passieren. Doch neben den schon mehrfach genannten Anbietern, die auch im Bereich der Sportwetten tätig sind, fehlen ebenfalls Wunderino, Dunder, Platin Casino, etc. Die Vielzahl an Spielbanken, die bislang keine Konzession erhalten haben, legt ein absichtliches Vorgehen nahe.

Es hat den Anschein, dass die Vorgaben für die Casino-Lizenz den Anbietern zu restriktiv sind. Deshalb zögern die Casino-Seiten eine endgültige Konzession heraus. Sollte es kurzfristig zu einer Klage kommen und eventuell sogar einige Punkte des Glücksspielstaatsvertrages kippen, gewinnt eine Lizenz wieder an Attraktivität.

Oder anders gesagt: Die renommierten Anbieter befürchten, mit der Lizenz an Kunden zu verlieren. Deshalb wird das Konzessionsverfahren verzögert. Durch die Einreichung der entsprechenden Unterlagen fühlen sich die Unternehmen jedoch vor möglichen Maßnahmen der GGL sicher.

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