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Glücksspiel / Mehr Steuereinnahmen: Bundesrat will zwei neue Spielbanken zulassen

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Die Schweizer Casinolandschaft wird dereinst grösser. Der Bundesrat hat entschieden, zwei neue Spielbankenkonzessionen zu erteilen. Damit sollen die Steuereinnahmen zugunsten der Bevölkerung «optimiert» werden.

Die Konzessionen der 21 Schweizer Spielbanken laufen per Ende 2024 aus. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am Mittwoch diverse Grundsatzentscheide für die Casinolandschaft ab 2025 gefällt. Grundlage dafür bildete ein Bericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) mit verschiedenen Empfehlungen, wie das Justizdepartement mitteilt.

Konkret hat die Landesregierung beschlossen, die Anzahl der Standortregionen für Spielbanken von heute 21 auf 23 zu erhöhen. Neu werden mit Winterthur und Lausanne neue Zonen geschaffen für die Erteilung von zwei Konzessionen des Typs A. Im Gegensatz zu Spielbanken des Typs B gilt bei Casinos des Typs A kein Maximaleinsatz pro Spiel von 25 Franken.

Hoher fiskalischer Nutzen für Bund und Kantone

Zwar kommt die ESBK in ihrem Bericht zum Schluss, dass die heutige Casinolandschaft Schweiz die Ziele der Gesetzgebung insgesamt erreicht. Doch mit der Erhöhung der Standortregionen könnte eine noch bessere Verfügbarkeit des Spielangebots erreicht werden. Zudem könnten die Steuereinnahmen zugunsten der Bevölkerung «optimiert» werden, heißt es weiter.

Die Casinos spielen aus Sicht des Bundesrates nicht nur als Arbeitgeber in ihren Standortgebieten eine wichtige Rolle. Darüber hinaus generieren sie auch einen «hohen fiskalischen Nutzen zugunsten von Bund und Kantonen», weil ihre Bruttospielerträge besteuert werden. Seit der Betriebsaufnahme in den Jahren 2002/2003 haben die Casinos gemäß Mitteilung Abgaben in der Höhe von insgesamt 7,3 Milliarden Franken geleistet, wovon 6,2 Milliarden zur Finanzierung der AHV dienten.

Weiter setzt der Bundesrat die Empfehlung der ESBK um, dass Spielbanken mit Konzessionstyp A weiterhin in bevölkerungsreichen Gebieten, sprich in Städten, angeboten werden sollen. Eine Konzession A soll demnach nur dann erteilt werden, wenn das Casino am entsprechenden Standort einen Bruttospielertrag von mehr als 30 Millionen pro Jahr erzielen kann.

Bei Konzessionen des Typs B soll dagegen künftig ein Standort gewählt werden, an dem die Spielbank einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als 10 Millionen erzielen kann.

Überwiegt der Nutzen der Casinos die Kosten der Spielsucht?

Trotz der Erteilung von zwei zusätzlichen Konzessionen befürchtet die ESBK nicht, dass damit die Spielsucht angeheizt wird. Die Spielbankenkommission würde alle fünf Jahre Studien durchführen auf der Grundlage von Daten, die mit der Gesundheitsbefragung vom Bundesamt für Statistik erhoben werden.

Diese zeigten «keine Tendenz zu einer größeren Prävalenz von Spielsucht in der Schweiz», wie eine Sprecherin der ESBK auf Anfrage von CH Media schreibt. «Dies auch nicht, nachdem im Jahr 2012 die beiden Spielbanken in Zürich und Neuenburg ihren Betrieb aufgenommen haben.» Die Sozialschutzmaßnahmen, welche den Casinos auferlegt wurden, sowie die «strenge Aufsicht» der ESBK über deren Einhaltung würden dafür sorgen, dass das Risiko einer zunehmenden Spielsucht klein bleibe.

In ihrem Bericht verweist die Kommission selbst auf eine Studie des Büros für Arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) aus dem Jahr 2009. Diese hat die direkten und indirekten sozialen Kosten, welche die Spielbanken verursachten, auf 69,7 Millionen jährlich geschätzt. Doch diesen Kosten stehen nach Ansicht der ESBK die Nutzen gegenüber, die der Schweizer Volkswirtschaft «in Form von Steuerabgaben, Investitionen und freiwilligen Beiträgen aus dem Betrieb der Spielbanken zufließen», wie es im Bericht heißt.

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