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Streit um Werbung für Online-Casinos

Glücksspielwerbung / Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Die Hamburger Glücksspielaufsicht hat Schleswig-Holstein aufgefordert, Casino-Webseiten strenger zu kontrollieren. Den Streit ausgelöst haben Werbespots für Angebote, die im übrigen Bundesgebiet nicht erlaubt sind.

Von Philipp Eckstein und Jan Lukas Strozyk, NDR

In mehreren Schreiben hat die Hamburger Glücksspielaufsicht das Innenministerium Schleswig-Holsteins und die Landesmedienanstalt aufgefordert, Werbeverbote für Online-Casinos durchzusetzen. Drei dieser Schreiben liegen dem NDR vor. Darin fordert Hamburg das Nachbarland auf, dafür Sorge zu tragen, dass Glücksspielanbieter mit einer Lizenz in Schleswig-Holstein nicht außerhalb des Landes für ihre Casinos werben.

„Werbeaktivitäten der schleswig-holsteinischen Erlaubnisnehmer haben (…) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zu unterbleiben“, heißt es in einem der Briefe. Hamburg gehe davon aus, „dass Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtstätigkeit dem Territorialprinzip hinreichend Rechnung tragen“ und dafür sorgen werden, dass die Werbung in Hamburg „keine Verbreitung finden werden“, heißt es in einem Schreiben von Mitte Juli an das Innenministerium in Kiel.

Sonderweg

Hintergrund ist der bundesweit einmalige Sonderweg, den Schleswig-Holstein beim Thema Online-Casinos geht. Online-Casino-Spiele wie Roulette oder digitale Spielautomaten mit Geldgewinnen sind in Deutschland verboten. Einzige Ausnahme: Schleswig-Holstein. Das Land erteilte im Alleingang einigen Anbietern Lizenzen für ihre Online-Casinos. Diese Seiten dürfen aber nur Spieler aus Schleswig-Holstein bedienen. In anderen Bundesländern dürfen diese Angebote auch nicht beworben werden, so die Ansicht der Hamburger Aufsicht.

Auf mehreren deutschen Fernsehsendern werden zurzeit allerdings regelmäßig Werbeclips für Online-Casinos ausgestrahlt, empfangbar auch in Hamburg. Die Casinos tragen Namen wie DrückGlück, Wunderino oder Hyperino. Versehen sind die Clips, die etwa auf Eurosport zu sehen sind, mit dem Hinweis, dass sich das Angebot nur an Spieler in Schleswig-Holstein richte. Der Sender äußerte sich dazu nicht.

Allerdings, das haben Recherchen des NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ belegt, nutzten Anbieter diese Werbung in der Vergangenheit offenbar auch, um Spieler aus anderen Bundesländern in ihre Online-Casinos zu locken. Das sorgte bereits für Ärger zwischen den Bundesländern.

Nachdem Anfang des Jahres die Lizenzen in Schleswig-Holstein ausgelaufen waren, setzten die Landesmedienanstalt zunächst bundesweit das Werbeverbot für Online-Casinos durch. Ende Juni trat jedoch in Schleswig-Holstein ein Gesetz in Kraft, das die Lizenzen der Anbieter verlängerte. Kurz darauf war bundesweit auch die Werbung im Fernsehen zurück.

Firma mit Sitz auf Malta

Wie manche Anbieter das nutzen, zeigt eine NDR-Recherche: In bundesweit ausgestrahlten Werbeclips bewirbt Anbieter „Drück-Glück“ sein Casino mit der Lizenz aus Schleswig-Holstein. Auf einer zweiten Seite, die nahezu identisch aussieht, sowie dieselbe Kontakt-Adresse verwendet, können sich hingegen auch Spieler aus anderen Bundesländern anmelden und um echtes Geld spielen.

Offiziell betreiben zwei unterschiedliche Firmen, beide mit Sitz in Malta, die beiden Seiten. Wer einfach nach der Marke „Drück-Glück“ im Internet sucht, landet bei der zweiten, illegalen Seite ohne Lizenz. Der Anbieter äußerte sich auf Anfrage dazu nicht. Das Innenministerium Schleswig-Holstein teilte auf Anfrage mit, man werde den Sachverhalt prüfen.

Strafverfolgungsmaßnahmen?

Die Hamburger Glücksspielaufsicht forderte auch die für Hamburg und Schleswig-Holstein zuständige Medienanstalt auf, tätig zu werden. Werbung für illegales Glücksspiel sei strafbewährt, so dass „Medienunternehmen dann mit möglichen Strafverfolgungsmaßnahmen rechnen müssen“, heißt es in einem Schreiben.

Auf Anfrage erklärte ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde, dass man die Ansicht teile, dass Anbieter die in Schleswig-Holstein zulässige Werbung nutzen, um im gesamten Bundesgebiet um Spieler zu buhlen. Man gehe zudem davon aus, dass diese Werbung in Hamburg weiterhin verboten sei.

Das Innenministerium in Kiel nahm die Beschwerde „mit Verwunderung zur Kenntnis“, wie es in einem Antwort-Brief heißt. Man habe weitreichende Regelungen zur Werbung von Online-Casinos erlassen, auch um andere Länder zu schützen, argumentiert das Ministerium.

Bundesweit informiert

Der Streit wird dabei nicht nur zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein geführt. Nach Informationen des NDR wurden bundesweit die Glücksspielaufsichtsbehörden und Landesmedienanstalten über das Thema informiert. Ein Sprecher der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein sagte, man wolle noch im September mit den anderen Ländern darüber diskutieren, „ob bei offensichtlichen Verstößen nicht doch auch direkt medienrechtlich eingegriffen werden kann“.

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