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Der Standard / Novelle zum Glücksspielgesetz verschwand spurlos

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Finanzministerium holte Begutachtungsentwurf zurück – Strache will nichts damit zu tun gehabt haben

Wien – Die Causa Vorstandsbestellung in der teilstaatlichen Casinos Austria AG bringt nun wieder den Entwurf jener Glücksspielgesetznovelle in Erinnerung, die das Finanzministerium Ende Februar 2018 zur Begutachtung ausgeschickt hat. Sie zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie drei Tage später flugs zurückgezogen wurde. Zu hören war nur, es habe ein technisches Problem gegeben.

Ein höchst ungewöhnlicher Vorfall im fürs Glücksspiel zuständigen Finanzministerium unter Hartwig Löger (ÖVP). Man werde den Gesetzesentwurf bald wieder zur Begutachtung versenden, ließ Lögers Staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) in der Folge immer wieder wissen.

Tatsächlich ward der Entwurf dann nie wieder gesehen.

Nur ein Teil davon soll demnächst umgesetzt werden: Dabei geht es um die Verlagerung der Zuständigkeit fürs Glücksspiel vom Finanzministerium ans neue „Finanzamt Österreich“ ab 1. Jänner 2020. Dieser Teil der Bestimmungen wurde ins Finanzverwaltungsreorganisationsgesetz 2019 aufgenommen. Selbiges soll der Nationalrat auf Basis eines Fristsetzungsantrags am 25. September beschließen. Heißen soll die Glücksspielstelle „Competence Center Glücksspiel“. „Die gesamte Glücksspielaufsicht des Bundes soll dort gebündelt werden“, wie es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf heißt.

Und der andere Teil des Entwurfs zur Novelle des Glücksspielgesetztes (GSpG) 2018, der vor allem dem Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel dienen sollte? Den hat offenbar der Bauch des Ministeriums verdaut.

Der Entwurf hatte 2018 viel Aufregung verursacht. Im Kampf gegen verbotenes Glücksspiel im Internet (die einzige Online-Lizenz hat die Casinos Austria AG; Casag) sollte die Behörde nämlich die Möglichkeit zum sogenannten IP-Blocking eingeräumt bekommen. Gemäß der geplanten gesetzlichen Bestimmung sollten Anbieten von Internetzugangsdiensten („Access-Provider“) behördlich aufgetragen werden können, Webseiten illegaler Glücksspielanbietern zu blockieren, innerhalb von bis zu vier Wochen sollten die dann gesperrt werden.

Nie mehr aufgetaucht

Bockigen Providern hätten harte Konsequenzen gedroht: Die Telekom-Control-Kommission hätte weitgehende Eingriffsrechte bekommen, bis hin zum Widderruf von Frequenzen.

Ein Vorgehen, das es in anderen EU-Ländern längst gibt, ein Gesetzesvorhaben, das bei den Providern in Österreich für einen Aufschrei sorgte.

Schon damals rätselten, Involvierte wie Medien, warum der Entwurf verschwunden war.

Das schon 2018 kolportierte Gerücht bekommt nun angesichts der Ermittlungen in der Glücksspielbranche und gegen (Ex-)FPÖ-Politiker wieder Nahrung: Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bzw. FPÖ hätten sich gegen den Entwurf quergelegt, auf Straches Wunsch hin sei er auch aus der Begutachtung zurückgeholt worden. Vor allem deshalb, weil in der Novelle keine Möglichkeit für eine zweite Online-Konzession vorgesehen war – auf eine solche hätte die Novomatic reflektiert.

Könnte es so gewesen sein? Im Finanzministerium ist keine Antwort auf die Frage zu erhalten, warum der Entwurf zurückgezogen wurde. Über die Vergangenheit sagt man nichts, so ein Sprecher.

Deutlicher wird der Anwalt von Strache: „Diese Darstellung stimmt sicher nicht.“

Anhang:

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