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Sportförderung: NICHT „Österreichische Lotterien“ zahlen, sondern der Bund!

Bild © CC0 Pixabay/Stux (Ausschnitt)

 

Hartnäckig hält sich die Mär von der großzügigen, gesetzlich vorgeschriebenen Sportförderung durch die Österreichischen Lotterien. Es ist anzunehmen, dass diese „good-will“-schaffende FEHL-Information ganz gerne so gesehen wird.

Die Wahrheit: Der BUND, also die Steuerzahler, stellt mindestens jährlich 80 Millionen Euro für Sportförderung zur Verfügung!

Dazu bedient sich der Bund aus Einnahmen der Abgabemittel des Glücksspiel-Konzessionärs. Vereinfacht gesagt: Der für Sportförderung ausgegebene Betrag aus den Einnahmen für Glücksspielabgaben ist bis zu dieser Summe zweckgebunden.

Die Lotterien selbst bezahlen für diese Sportförderung KEINEN CENT. Nicht berücksichtigt sind kleinere Sponsoring-Beträge „dort und da“, so wie diese auch bei anderen Glücksspiel-Unternehmen anfallen.

Hier der entsprechende Gesetzestext:

Sportförderung

§20. Der Bund stellt für Zwecke der Sportförderung nach den §§ 7 bis 19 Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013), BGBl. I Nr. 100/2013, in der jeweils geltenden Fassung, jährlich einen Betrag von 80 Millionen Euro aus den Abgabemitteln des Konzessionärs nach § 14 zur Verfügung.

Dieser Betrag erhöht sich jährlich, erstmals im Jahre 2013, in dem Ausmaß, in dem die glücksspielrechtlichen Bundesabgaben des Konzessionärs nach § 14 im Vorjahr gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind.

Es liegt also ausschließlich in der gestalterischen Freiheit der Politik, ob auch Gelder aus ONLINE-Sportwetten-Abgaben auch dann, wenn ONLINE-Sportwetten (z.B. aus Malta, Gibraltar usw.) als Glücksspiel gelten, den Topf für die Sportförderung vergrößern.

Weiterführende Links:

 

 

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