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VfgH bestätigt: Gute RESULTATE beim SPIELERSCHUTZ!

Besonders die Reduktion der illegalen Glücksspiel-Apparate ist der BESTE Spielerschutz. © Spieler-InfoSeit nunmehr 6 Jahren beschlagnahmen die Finanzpolizei (Leitung Wilfried Lehner, MLA), die örtliche Polizei und die zuständigen Bezirksbehörden pro Jahr mehrere TAUSEND illegale Glücksspielautomaten.


Seit mehr als 6 Jahren wurden unzählige Verwaltungsstrafen, Finanzstrafen verhängt und Betriebschließungen verordnet.

Im aktuellen, richtungsweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 15.10.2016 (https://www.spieler-info.at/article/vfgh-bestaetigt-oesterr-gluecksspielgesetz-ist-eu-konform#node-3707) geht dieser ausführlich auf den auch vom EUGH immer wieder geforderten, nachhaltigen Spielerschutz ein.

Besonders die Reduktion der illegalen Glücksspiel-Apparate ist der BESTE Spielerschutz, weil die Spieler nicht mehr betrogen und spielsüchtig gemacht werden können, wenn das illegale Angebot zurückgedrängt wird. Das LEGALE Spielangebot ist streng reguliert, sodass die Spielsucht kaum Fuß fassen kann.

Diese FAKTEN beurteilt der Verfassungsgerichtshof ausführlich in seinem aktuellen Urteil.

Einen BESSEREN BEWEIS für die Wirkung der Finanzpolizei, aber auch von Spieler-Info.at, kann es nicht geben.

Bitte lesen Sie hier Auszüge aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu diesem Thema:

(…) Das im Glücksspielgesetz normierte Konzessionssystem sei dem Spielerschutz dienlich, durch die zur Vollziehung berufenen Behörden erfolge die Kontrolle und tatsächliche Verfolgung von illegalem Glücksspiel. Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen bzw. des Finanzamtes führten stichprobenartig Überprüfungen nach abgabenrechtlichen und ordnungspolitischen Gesichtspunkten durch, die Finanzpolizei beschlagnahme Glücksspielgeräte vorläufig. Beim Bundesminister für Finanzen sei eine Spielerschutzstelle eingerichtet, die Anbindung der konzessionierten Glücksspielautomaten und Videolotterieterminals ermögliche eine Erfassung und Kontrolle der auf diesen Geräten veranstalteten Glücksspiele.
Auch die konzessionierten Betreiber setzten die gesetzlich und behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen tatsächlich um. Die Prävalenz des problematischen und pathologischen Glücksspiels sei seit 2009 ebenfalls zurückgegangen. (…) 

(…) Spielsuchtvorbeugende Maßnahmen bei Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten bestehen aus Spielerschutz begleitenden Rahmenbedingungen und einem spielerschutzorientierten Spielverlauf. (…) 

(…) Nach dem vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich festgestellten Sachverhalt wiesen in Österreich zwischen 0,34% und 0,60% der Bevölkerung ein problematisches Spielverhalten auf und es seien zwischen ca. 27.600 bis ca. 46.000 Personen spielsüchtig (Stand 2015). Die Spielsucht stelle daher in Österreich ein relevantes Problem dar. Durch das im Glücksspielgesetz geregelte Glücksspielmonopol sollten unter anderem die Gelegenheiten zum Spiel vermindert, die Ausnutzung der Spielleidenschaft begrenzt und der Spielerschutz gewährleistet werden. Diese Zielsetzungen würden daher eine Beschränkung der Glücksspieltätigkeiten im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union rechtfertigen. Dem evidenten Spielsuchtproblem in Österreich sollte gerade auch durch das im Glücksspielgesetz geregelte Monopol entgegengetreten werden, wobei es sich bei der Normierung eines Monopolsystems um eine geeignete Maßnahme handle, um den negativen Erscheinungen unkontrollierten Glücksspieles entgegenzuwirken.

Aus dem Glücksspielgesetz gehe klar hervor, dass nur jene Glücksspielbetreiber legal Glücksspiele in Form von Ausspielungen anbieten könnten, die einerseits Inhaber einer Konzession oder Bewilligung seien und andererseits die damit verbundenen Anforderungen fortlaufend erfüllten. Eine beschränkte Zahl von Konzessionären sei effektiver zu überwachen als eine unbeschränkte Anzahl an Anbietern und somit sei das im Glücksspielgesetz normierte Konzessions- und Bewilligungssystem dem Spielerschutz dienlich. (…) 

(…) Es sei zu keiner Ausbreitung der Glücksspielsucht seit 2009 in Österreich gekommen. Gerade beim im Hinblick auf spielbedingte Probleme besonders risikoreichen Automatenglücksspiel sei die Prävalenz des problematischen und pathologischen Spielens (von ca. 13,5% [2009] auf ca. 8,1% [2015] bei Automaten in Kasinos und von ca. 33,2% [2009] auf ca. 27,2% [2015] bei Automatenaufstellungen außerhalb von Casinos) seit 2009 zurückgegangen. Auch der durchschnittliche Geldeinsatz im Automatenglücksspielbereich außerhalb von Spielbanken sei merklich gesunken. Die Prävalenzwerte fielen für die Automatenspiele der Konzessionärin im Vergleich zu den (häufig auch nicht bewilligten) Ausspielungen in Spielhallen, Kneipen oder Tankstellen eher gering aus. Der Anteil der Personen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel um Geld spielten, habesich im Zeitraum 2009 bis 2015 kaum verändert. Insgesamt habe sich der Geldeinsatz (in absoluten Zahlen) von € 53,– auf € 57,– (also nur in etwa um die Inflationsrate) erhöht, bei den besonders problematischen Automatenspielen außerhalb der Kasinos sei er aber sogar deutlich zurückgegangen. Auch die Anzahl der Spielsüchtigen sei in diesem Zeitraum nicht gestiegen. (…) 

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