In Kooperation mit Detektei GmbH

Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / Breaking News / Klage des Th. Sochowsky zur Gänze kostenpflichtig abgewiesen!

Klage des Th. Sochowsky zur Gänze kostenpflichtig abgewiesen!

Das Oberlandesgericht Wien hat ein Urteil gefällt. © Spieler-Info.atTh. Sochowsky ließ sich eine angebliche Forderung eines Spielers per Zession abtreten und klagte in seinem Namen die Novomatic.


Das Oberlandesgericht Wien hat nun in seinem Urteil vom 31.3.2016 erkannt:

„Vielmehr ist – durch verwaltungsbehördlichen Bescheid bindend – entgegen der geltend gemachten Anspruchsgrundlage – von der Rechtmäßigkeit des Spielautomatenbetriebs auszugehen“.

Das OLG erlaubt eine Revision beim OGH. 
 

Das könnte Sie auch interessieren

USA: hartes Vorgehen gegen illegales Glücksspiel – 14 Einwohner von Texas werden beschuldigt, ein illegales Glücksspiel im Wert von 20 Millionen Euro betrieben zu haben

Mehr als ein Dutzend Einwohner aus dem Großraum Houston werden beschuldigt, ein illegales Glücksspielgeschäft betrieben …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert