Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / Breaking News / Klage des Th. Sochowsky zur Gänze kostenpflichtig abgewiesen!

Klage des Th. Sochowsky zur Gänze kostenpflichtig abgewiesen!

Das Oberlandesgericht Wien hat ein Urteil gefällt. © Spieler-Info.atTh. Sochowsky ließ sich eine angebliche Forderung eines Spielers per Zession abtreten und klagte in seinem Namen die Novomatic.


Das Oberlandesgericht Wien hat nun in seinem Urteil vom 31.3.2016 erkannt:

„Vielmehr ist – durch verwaltungsbehördlichen Bescheid bindend – entgegen der geltend gemachten Anspruchsgrundlage – von der Rechtmäßigkeit des Spielautomatenbetriebs auszugehen“.

Das OLG erlaubt eine Revision beim OGH. 
 

Das könnte Sie auch interessieren

Österreich sucht für die nächsten 15 Jahre neue Lizenznehmer des Glücksspielmonopols: Lotterie, Online-Glücksspiel und 12 Vollcasinos werden in den kommenden Monaten international neu ausgeschrieben.

Die aktuelle investigative mehrteilige Doku-Serie von EU-Infothek.com  über die möglichen österreichischen und internationalen Bewerber für dieses …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert