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Illegales Glücksspiel und „Schwarzfirmen“ besser bekämpfen

so Landesrat Mag. Christian Ragger Land Kärnten und Bezirkshauptmannschaften werden intensiv mit Finanzpolizei kooperieren – so Landesrat Mag. Christian Ragger in einer Aussendung der Kärntner Landesregierung.


„Wir müssen den Kampf gegen illegales Glücksspiel und gegen ‚Schwarzfirmen‘, die durch Dumpinglöhne und Unterlaufen von Sozialstandards gesunde Betriebe gefährden, verstärken“, fordert der für gewerberechtliche Angelegenheiten zuständige Referent LR Christian Ragger. Auf seinen Antrag hin hat die Landesregierung einstimmig beschlossen, dass Land und Bezirkshauptmannschaften mit der Finanzpolizei diesbezüglich enger kooperieren werden.

Es müssten vor allem die neuen Möglichkeiten des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) genutzt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörden können u.a. die Beschlagnahme von Sicherheiten (Fahrzeuge, Baumaschinen) verfügen, wenn eine Strafverfolgung von illegal tätigen ausländischen Arbeitgebern nicht möglich erscheint. Sie dürfen auch einen Zahlungsstopp der Auftraggeber an solche Firmen anordnen. „Es ist unsere Aufgabe, korrekt arbeitende Unternehmen vor der unlauteren Konkurrenz von Mitbewerbern zu schützen, die durch Nichteinhaltung von Kollektivverträgen und anderer sozialer Standards einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil erlangen“, betont Ragger.

Wie wichtig dies für den Not leidenden Kärntner Arbeitsmarkt sein kann, sehe man u.a. daran, dass in Kärnten derzeit 14.000 niedergelassene Arbeitskräfte aus EU-Ländern gemeldet seien, erklärt Ragger. Die Freizügigkeit in der EU dürfe nicht dazu führen, dass Unternehmen diese dazu missbrauchen, um Sozialstandards zu unterlaufen. Die Magistrate und Bezirkshauptmannschaften müssten mit der Finanzpolizei einen Kontrolldruck aufbauen.

Dasselbe gelte für den Kampf gegen illegales Glücksspiel. „Es gibt Hinweise, dass derzeit in Kärnten bis zu 600 Spielgeräte unerlaubt betrieben werden. Dieser Wildwuchs muss bekämpft werden. Die wirksamste Waffe neben hohen Geldstrafen besteht darin, dass die Geräte an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Es ist alles zu tun, dass die Bezirksverwaltungsbehörden diese Sanktion konsequent anwenden“, teilt Ragger mit. Erst vor wenigen Tagen seien z.B. im Bezirk St. Veit mehrere Geräte aus dem Verkehr gezogen worden.

Anmerkung der Redaktion:

Spieler-Info.at wird in Kürze die aktuelle Liste der illegalen Spielautomatenbetreiber veröffentlichen.

Selbstverständlich werden diese auch den zuständigen Behörden angezeigt.

Aus Erfahrung in anderen Bundesländern – Erste Betriebsschließungen in OÖ – regt Spieler-Info.at die Betriebsschließung bei mehrmaligen Verstößen gegen das Glückspielgesetz an.

So ist es im Gesetz klar und deutlich vorgesehen.

Der VORTEIL von Betriebsschließungen für den Konsumenten (Spieler): Die illegalen Anbieter können keinen weiteren Schäden anrichten.

Die branchenüblichen endlosen Einsprüche gegen Urteile und Strafverfügungen muss der illegale Betreiber dann aus seinem eigenen Geldsäckel bezahlen und nicht mit dem Geld der ausgenommenen Spieler.

Die Behörde hat dann auch jede Menge Zeit und Ruhe, über die Einsprüche zu entscheiden.

Sollte dann hin und wieder durch einen juristischen Trick oder Formfehler dem illegalen Betreiber recht gegeben werden, so wäre auch  das nicht von langer Dauer: Die Behörde könnte – sobald der Fehler erkannt und korrigiert  ist – erneut die Betriebssperre verhängen.

Etwaige „Schadenersatzansprüche“, mit denen die illegalen Betreiber gerne und oft drohen, gehen fast IMMER ins Leere! 

Und sollte dennoch einmal zugunsten des illegalen Betreibers entschieden werden, kann die Behörde ihrerseits und gesetzeskonform  endlose Einsprüche geltend machen.

Demokratie ist KEIN Freibrief für Kriminelle – Demokratie kann auch „umgekehrt“ funktionieren: „Der Spießmuss umgedreht werden!“

 

 

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