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Game over – Wenn Glücksspiel zur Sucht wird

Wenn Glücksspiel zur Sucht wird Eine hochkarätig besetzte Pressekonferenz in Linz stand unter dem Thema „Spielsucht“. Wenn das Glücksspiel zur Sucht wird, sind die Folgen für die Betroffenen und deren Umfeld oft verheerend: Finanzieller Ruin, belastete Beziehungen oder auch der Absturz in die Beschaffungskriminalität.


Das Meinungsforschungs-Institut IMAS widmete sich im Auftrag der Ambulanz für Spielsucht dem Spielverhalten der Oberösterreicher/-innen und ging diesem auf den Grund.

Wenn das „Spielen müssen“ zur Sucht und ins Unglück führt

„Exzessives Spielverhalten kann zur Entwicklung einer Abhängigkeit führen, wobei die Grenzen zwischen Vergnügen und Sucht fließend sind“, weiß Prim. Dr. Kurosch Yazdi, Leiter des Zentrums für Suchtmedizin an der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg und Stv. Vorstandsvorsitzender von pro mente OÖ. Die WHO hat 1991 krankhaftes Glücksspiel als psychische Störung in ihre Klassifikation aufgenommen. Mit „Spielsucht“ beschreibt man ein exzessives Spielverhalten, welches trotz offensichtlichen negativen Folgen fortgesetzt wird.

Prim. Yazdi: „Das heißt der/die Betroffene kann dem Drang zu spielen kaum widerstehen, obwohl dadurch ein erheblicher Leidensdruck für sich oder das soziale Umfeld entsteht.“ Die Folgen des Glücksspiels gehen über den finanziellen Ruin hinaus. Viele fühlen sich ohnmächtig, haben Schuldgefühle, verlieren den Selbstwert und sind unzufrieden mit sich und dem Leben. Pathologisches Glücksspiel ist eine schwere oft chronische Erkrankung.

Die Spielsucht gehört zur Gruppe der Verhaltenssüchte, da keine Abhängigkeit von einer Substanz (z. B. Drogen) besteht. Glücksspiel wird nicht nur in Casinos oder anderen Spielstätten angeboten, sondern es findet seit einigen Jahren niederschwellig, leicht zugänglich und jederzeit verfügbar über das Internet statt.

Die Ambulanz für Spielsucht in Linz ist ein Angebot von pro mente OÖ in Kooperation mit der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg. Seit 2010 gibt es dieses Angebot als einzige Spielsuchtambulanz in Oberösterreich. Die Früherkennung ist neben der Erhöhung der Lebensqualität und Abstinenz erklärtes Ziel.

Aktuelle Daten zum Thema Spielsucht

Die Ambulanz für Spielsucht hat das IMAS-Institut mit einer Untersuchung beauftragt“, sagt Prim. Dr. Yazdi. Die Daten sollen Aufschluss geben, ob süchtiges Glücksspielverhalten an Häufigkeit zunimmt oder nicht und von welchen Faktoren dies abhängt. „Wir werden versuchen, aus medizinischer und psychosozialer Sicht die vorliegenden Daten zu durchleuchten, um entsprechende Zusammenhänge – wie zum Beispiel Veränderungen in der Gesetzgebung – zu verstehen. Dadurch wollen wir in Zukunft sowohl die Öffentlichkeit besser beraten als auch unsere Patientinnen und Patienten individueller betreuen können.“

Die überwiegende Mehrheit der Glücksspielsüchtigen sind Männer, der Anteil der Frauen steigt jedoch

„Die von uns durchgeführte repräsentative Befragung zeigt, dass 1,1 Prozent der Bevölkerung (rund 70.000 Personen) in Österreich im Alter von 16+ Jahren ein krankhaftes im Sinne von süchtigem Glücksspielverhalten zeigen. Insgesamt zeigt sich, dass diese Daten im Vergleich zu einer IMAS-Eigenstudie aus dem Jahr 2010 konstant geblieben sind“, erklärt DDr. Paul Eiselsberg vom IMAS Institut.

Häufigkeit des Glücksspiels mit Geldeinsatz

Sechs Prozent der österreichischen Bevölkerung setzen oft Geld auf Glücksspiele oder Wetten. Etwas mehr als ein Drittel spielt oder wettet hin und wieder mit Geldeinsatz (36 Prozent), sodass insgesamt rund zwei Fünftel der Österreicher/-innen zumindest gelegentlich ein Spiel bzw. eine Wette riskieren. Es sind häufiger Männer als Frauen und ältere Personen (ab 50), die sich oft auf Glücksspiele oder Wetten einlassen.

Glücksspiel: online gegenüber offline

Jene Personen, die Glücksspiele spielen, tun dies fast ausschließlich (92 Prozent) direkt bei den entsprechenden Anbietern (Casino, Trafik, Wettcafé, …). Nur ein kleiner Teil spielt eher im Internet (sechs Prozent). Bemerkenswert ist jedoch, dass unter den 16 bis 29-Jährigen doch etwa jeder achte Befragte eher online, also in der virtuellen statt in der tatsächlichen Realität spielt oder wettet.

Spielarten des Glücksspiels

Vier Fünftel der Befragten, die wenigstens hin und wieder ihr Glück versuchen, tun dies am häufigsten beim Lotteriespielen (Lotto, Toto, Rubbellose 81 Prozent). Jüngere Personen bis 29 spielen deutlich seltener primär Lottospiele. Neun Prozent setzen ihr Geld am häufigsten im Casino beim Roulette, Black Jack oder Poker ein. Vier Prozent stecken es primär in Glücksspielautomaten und weitere vier Prozent riskieren es am häufigsten bei Sportwetten.

Eindruck mehr Geld einsetzen zu müssen

Annähernd ein Fünftel der Personen, die Glücksspiele wagen, hatte schon einmal das Gefühl mehr und mehr Geld einsetzen zu müssen (18 Prozent). Ältere Personen ab 50 kennen dieses Verlangen noch etwas weniger als alle anderen.

Unwahrheit in Bezug auf Glücksspiel-Umfang

Vier Prozent aller Personen, die zumindest gelegentlich Geld bei Glücksspielen oder Wetten einsetzen, haben schon einmal für sie wichtige Personen über den Umfang ihres Glücksspiels belogen.

90 Prozent haben dies noch nie getan und sechs Prozent enthalten sich einer Aussage. Hier liefern die niedrigen Fallzahlen nur tendenzielle Hinweise.

Die rechtliche Situation zum Glücksspiel

Die Glücksspielsucht hat wie erwähnt viele Folgen – mitunter auch rechtliche. Da bei der Spielsucht Geld der „Stoff“ des Spielers ist, führt dies bei einem Teil auch zur Beschaffungskriminalität.

Angehörige von krankhaften Spielern leiden meist mit und sie übernehmen sehr viel mehr als nur offene Rechnungen. „Die gesetzliche Regelung zum Glücksspiel findet sich einerseits im Strafgesetzbuch, anderseits im Glücksspielgesetz“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer von der Johannes Kepler Universität.

„Einen effizienten Spielerschutz gibt es jedoch nicht, da es unterschiedliche bundesländerspezifische Regelungen bzw. Nicht-Regelungen gibt und das Internet Spielsüchtigen eine umfassende Plattform gibt, ihren Neigungen nachzugehen.“
Das österreichische Glücksspielgesetz sieht ein Verbot der Teilnahme am Glücksspiel von unter 18-Jährigen vor. Das gilt sowohl für Spielbanken, als auch für Automatensalons. Das Internet wird jedoch derzeit praktisch nicht reguliert. Medizinisch stellen die Bereiche des kleinen (z. B. Glücksspielautomaten) und großen (z. B. Roulette) Glücksspiels als auch Wetten die gleiche Kategorie dar.

Rechtlich ist das nicht so, denn in Österreich fallen Sportwetten nicht unter das Glücksspielgesetz.

Univ.-Prof. Dr. Birklbauer: „Im strafrechtlichen Bereich haben wir das Problem, dass abseits von Strafbestimmungen gegen Glücksspielverbote bei Spielsüchtigen erhebliche Begleitkriminalität besteht, auf die spezialpräventiv nur unzureichend reagiert werden kann.“ Unter Begleitkriminalität sind Gewalt- und Vermögensdelikte zu verstehen, die zur Finanzierung einer Spielleidenschaft oder gar Sucht begangen werden.

Der Präventionsbereich des Spielerschutzes soll zu einem erheblichen Teil auch über strafrechtliche Verbote erreicht werden. Univ.-Prof. Dr. Birklbauer kritisch: „Aus der Wissenschaft ist aber die äußerst begrenzt vorhandene präventive Steuerungsfunktion von Strafnormen bekannt. Insofern stellt sich die Frage, ob das Abstellen auf Verbote ausreichend oder gar tauglich ist, um präventiv der Sucht- und Begleitkriminalität entgegenzuwirken.“

 

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