Natürlich wissen die illegalen Betreiber von Geldspielgeräten, dass die Behörden – insbesondere die Finanzpolizei – alle nicht-konzessionierten Glücksspiel-Geräte jederzeit bei VERDACHT auf illegales Glücksspiel beschlagnahmen können.
Nun drohen die Betreiber ihren Angestellten mit fristloser Entlassung, wenn diese den Behörden Rede und Antwort stehen sollten!
Verhindern werden derartige freche Texte Beschlagnahmungen und Strafverfahren NICHT.
Die Mitarbeiter solcher illegal tätigen Betriebe sollten es sich gut überlegen, bei einem solchen Betrieb zu arbeiten.
WARNUNG: Mitarbeiter von illegalen Glücksspielanbietern können von den Behörden haftbar gemacht werden!
Die Mitarbeiter wären gut beraten, wenn Sie vom Geschäftsführer oder Eigentümer eines zweifelhaften Betriebes die behördliche Bewilligung für Glücksspiel-Automaten, ausgestellt von der jeweiligen Landesregierung, im Original verlangen.
Seriöse Anbieter präsentieren diese Bewilligung von SICH AUS per Aushang im Betrieb.