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Lehner: „Weiterhin Kontrollen auf Grundlage der aktuellen Judikatur“

Wilfried Lehner, MLS, Leiter FinanzpolizeiNach dem Erkenntnis des VfGH, das von den Betreibern illegaler Geldspielgeräte zu Unrecht bejubelt wurde, hat die Redaktion Spieler-Info.at den Leiter der Finanzpolizei und Chef der SOKO Glücksspiel, Wilfried Lehner, MLS, um die Beantwortung einiger wesentlicher Fragen zur weiteren Vorgehensweise der SOKO Glücksspiel und den Auswirkungen des VfGH-Erkenntnis auf die Arbeit der Finanzpolizei gebeten.


Welche Auswirkungen hat dieser Entscheid auf die Bekämpfung des illegalen Automatenspiels ?

Die Entscheidung des VfGH (G 113/2012-9 u.a.) zur Zuständigkeit der UVS für die Betriebsschließungsverfahren hat keine unmittelbare Auswirkung auf die aktuelle Kontroll- und Sanktionstätigkeit der Behörden. Da der VfGH von seinem Recht einer Fristsetzung zum Außerkrafttretens der Bestimmung Gebrauch gemacht hat, und die Frist zusammenfällt mit der Fist des Inkrafttretens der Verwaltungsgerichte, ändert sich inhaltlich nichts am procedere der Betriebsschließungen.

Werden weiterhin bei Verdacht auf illegales Glücksspiel Kontrollen und Razzien durchgeführt?

Es erfolgen auch weiterhin Kontrollen und Überprüfungen gem GSpG durch die Organe der Abgabenbehörden, wobei aber auf Grundlage der aktuellen Judikatur des VfGH (z.B. B422/2013 v. 13.6.2013) zur Frage der Zuständigkeit verstärkt zur Zusammenarbeit mit den Organen der Sicherheitsbehörden kommt.

Werden weiterhin illegale Geldspielgeräte, welche OHNE gültige Konzession spielen, beschlagnahmt?

Auch die jüngste höchstgerichtliche Judikatur bestätigt durchwegs die Illegalität der angebotenen nicht bewilligten Spiele, ja es wurde sogar oftmals eine kriminalstrafrechtliche Zuständigkeit (nicht nur eine verwaltungsstrafrechtliche) festgestellt. Es ist daher auch Aufgabe der dazu berufenen Aufsichtsorganen Polizei und Finanzpolizei diese Straftaten zu verfolgen. Dieser Aufgabe kommen die Behörden selbstverständlich vollinhaltlich nach.

Wird es weitere Betriebsschließungen geben?

Da weder an der Bestimmung noch an der (derzeitigen) Behördenzuständigkeit eine Änderung eingetreten ist, ist davon auszugehen, dass die zuständigen Behörden Bezirksverwaltungsbehörden und Landespolizeidirektionen (im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist) Betriebsschließungen bei Vorliegen der Voraussetzungen gem § 56a GSpG auch weiterhin durchführen. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass Betriebsschließungen auch bei Vorliegen von illegalem Glücksspiel gem § 168 StGB von der Verwaltungsbehörden abzuwickeln sind.

Werden tatsächlich jene Geräte, welche in der Vergangenheit beschlagnahmt wurden, an die Eigentümer refundiert?

Eine Ausfolgung von Geräten kommt nur insoweit tatsächlich in Frage, als bei allfälligen Altverfahren eine Strafverfolgung im Verwaltungsverfahren gem der höchstgerichtlichen Judikatur mangels Zuständigkeit nicht mehr durchführbar ist und auch eine Verfolgung wegen illegalem Glücksspiel gem § 168 StGB wegen Verfolgungsverjährung nicht mehr erfolgen kann. Bei aktuellen Verfahren ist die Zuständigkeitsfrage bereits vorweg zu klären (allenfalls auch unter Aussetzung des Verwaltungsstrafverfahrens gem § 30 Abs 2 VStG).

Wird es bei Verdacht auf illegales Glücksspiel Kontrollen der Finanzpolizei in Bezug auf „Geldwäsche/Steuerbetrug“ etc. geben?

Bei glücksspielrechtlichen Kontrollen erfolgt regelmäßig auch eine Überprüfung der abgabenrechtlichen Seite (Glücksspielabgabe, Umsatzsteuer, Ertragssteuern etc.) durch die Finanzpolizei. Geldwäsche als Straftatbestand (§ 165 StGB) unterfällt zwar nicht der Zuständigkeit der Abgabenbehörden, Verdachtsfälle werden aber unverzüglich an die Geldwäschemeldestelle weitergeleitet.

Werden die Aufzeichnungspflichten der Automaten-Betreiber weiterhin kontrolliert?

Die Aufzeichnungspflichten der Glücksspielbetreiber – insbesondere die Aufzeichnungspflichten gem § 131ff BAO, der Barbewegungsverordnung und der Kassenrichtlinie – sind ständige Schwerpunkte von Kontrollen durch die Finanzpolizei, nicht nur bei Glücksspielbetreibern.

Wird es eine weitere Novellierung des Glücksspielgesetzes geben?

Die weitere Novellierung des Glücksspielrechtes ist naturgemäß eine Frage der Politik.

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