Verfahren wegen „illegalem Glückspiel“ werden von Staatsanwälten oftmals wegen „Verbots-Irrtums“ eingestellt.
Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, dass die Verantwortlichen „nicht wussten, dass sie strafbare Handlungen begehen“.
Allerdings gilt dieser „Frei-Biss“ nur EIN MAL – denn dann WISSEN sie ja, was verboten ist.
bwinparty.com verfügt über hunderte Millionen Euro Spieler-Gelder, welche von diesen Spielern de facto „treuhändisch“ bei bwin geparkt sind.
Die Spieler, vor allem Poker-Freaks, möchten ein Guthaben jederzeit verfügbar haben … auch zur sofortigen Rückzahlung.
Derzeit wird von Fachleuten die Frage geklärt, ob bwinparty.com diese Gelder richtig deponiert und verbucht hat.
Ein für Online-Spieler sehr wichtiges Thema. Immerhin belassen die Konsumenten (Spieler) ihre Guthaben auf bwin-Konten im guten Glauben, dass diese NICHT in das Betriebsvermögen von bwinparty.com übergehen und eventuell nicht jederzeit in voller Höhe zu liquidieren sind.
Mehr darüber in Kürze.