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bwinparty.com: Strafverfahren gegen Verantwortliche von bwin wegen „illegalem Glücksspiel“ vorerst von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt

Strafverfahren wegen illegalem Glücksspiel vorerst von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt Verfahren wegen „illegalem Glückspiel“ werden von Staatsanwälten oftmals wegen „Verbots-Irrtums“ eingestellt.


Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, dass die Verantwortlichen „nicht wussten, dass sie strafbare Handlungen begehen“.

Allerdings gilt dieser „Frei-Biss“ nur EIN MAL – denn dann WISSEN sie ja, was verboten ist.

bwinparty.com verfügt über hunderte Millionen Euro Spieler-Gelder, welche von diesen Spielern de facto „treuhändisch“ bei bwin geparkt sind.

Die Spieler, vor allem Poker-Freaks, möchten ein Guthaben jederzeit verfügbar haben … auch zur sofortigen Rückzahlung.

Derzeit wird von Fachleuten die Frage geklärt, ob bwinparty.com diese Gelder richtig deponiert und verbucht hat.

Ein für Online-Spieler sehr wichtiges Thema. Immerhin belassen die Konsumenten (Spieler) ihre Guthaben auf bwin-Konten im guten Glauben, dass diese NICHT in das Betriebsvermögen von bwinparty.com übergehen und eventuell nicht jederzeit in voller Höhe zu liquidieren sind.

Mehr darüber in Kürze.

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