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Öffentliche Interessentensuche für Spielbanken-Konzessionen geht in weitere Runde

Lizenzerteilung für das sogenanntes „Länderpaket“ startet – Das 2010 in Kraft getretene „neue“ Glücksspielgesetz soll Ordnung in den Glücksspielmarkt bringen und zugleich im Einklang mit den Vorgaben der EU stehen. Nachdem das Gesetz alle legistischen Hürden genommen hat, geht es seit Mitte 2011 um die Umsetzung.

[[image1]]Den Start machte die am 19. August 2011 begonnene öffentlichen Interessentensuche für Spielbankenkonzessionen für sechs Standorte, die den Landeshauptstädten zugeordnet werden können.

Wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) heute informiert, geht die Interessentensuche für die Spielbanken-Konzessionen nun in die zweite Runde. Die Suche nach Interessenten durch das Finanzministerium wird in derselben Weise erfolgen, wie bei der Vergabe der ersten Tranche. Die Ausschreibung der Konzessionen erfolgt in nationalen sowie internationalen Medien. Zusätzlich richtet das Finanzministerium so wie bei der ersten Interessentensuche wieder ein Bewerbungsportal im Internet, auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen ein, über das ebenfalls die Veröffentlichung der Unterlage zur Interessentensuche stattfindet. Diese Unterlage ist auf der Website des Finanzministeriums veröffentlicht, um möglichst große Transparenz zu gewährleisten.

In der jetzt beginnenden Suche nach Interessenten für ein zweites Paket, kommen weitere sechs Standorte, diesmal aber außerhalb der Landeshauptstädte, zur Vergabet. Die Interessentensuche für dieses Paket startet ab sofort. Die Konzessionen für die sechs nun ausgeschriebenen Standorte laufen noch bis zum 31. Dezember 2015.

Die Antragsfrist für die nun gestartete öffentliche Interessenssuche endet am 16. Mai 2012. Alle weiteren Informationen finden sich in den Unterlagen, die nach Anmeldung auf der oben angegebenen Homepage zum Download zur Verfügung stehen.

In weiterer Folge werden später die Einzelkonzessionen für die Standorte Wien Süd-West, Wien Nord-Ost und Niederösterreich 2 sowie für einen Pokersalon in getrennten Verfahren erteilt.

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