Die Betreiber von Spielautomaten bekommen weiter Gegenwind vom Verwaltungsgerichtshof. In mehreren Entscheidungen haben die Höchstrichter zuletzt ihre Rechtsprechung präzisiert, dass auch sogenannte Fun-Wechsler als Spielautomaten zu betrachten sind.
[[image1]]WIEN (SN-gs). Diese Geräte wechseln Geldscheine in Ein-Euro-Münzen und verfügen auch über eine Glücksspielfunktion. Wer nichts gewinnt, bekommt Musik zu hören. Die Geräte dürfen laut VwGH nicht ohne Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes betrieben werden. Darauf wies am Dienstag die Plattform Spieler-Info.at hin.
TagsGesetz
Das könnte Sie auch interessieren
Tipico: Verfahren vor dem EUGH (Schlussanträge) erneut verschoben – nächster Termin ist der 19. März 2026
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat einen neuen Termin für die Schlussanträge in der …
Spieler-info.at Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
