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Glücksspielgesetz – Novelle 2010 Spielerschutz muss abgesichert werden!

Spielerinfo.at fordert:

Spielerinfo.at fordert:

Spielerschutz muss institutionalisiert und rechtlich abgesichert werden durch:

  • Forschung
  • Therapie
  • Umfassende Information für den Spieler – über die Glücksspielindustrie und alle am Markt befindlichen bedeutenden Spiele
  • Österreichweites, auch internationales Spielerschutzregister
  • Rechtliche Unterstützung bei berechtigten Schadenersatzforderungen
  • Nachvollziehbare, beständige und berechenbare Finanzierung aller Spielerschutz-Maßnahmen

Derzeitige Situation

Seriöse Spielerschutz-Vereine (siehe Links:Spielsuchthilfe,Selbsthilfegruppe Anonyme Spieler,b.a.s. Steirische Gesellschaft für Spielsuchtfragen,Institut Glücksspiel & Abhängigkeit) sind fast ausschließlich auf „Good Will Spenden“ der Glücksspielindustrie angewiesen. Kritiker werfen diesem System vor, dass mit der „gnadenweisen Finanzierung“ auch Interessen der Spieler zu kurz kommen könnten. Diese Situation ist untragbar und unzumutbar – sowohl für die spendende Glücksspielindustrie als auch für die Vereine und die Spieler.

Auch Forschungsaufträge können oft nur mit „freundlicher Unterstützung“ der Industrie oder Förderern stattfinden, mit ähnlichem Resultat in Bezug auf „Glaubwürdigkeit“. dieser Forschung.

Das ist den Wissenschaftlern und auch anderen Beteiligten nicht weiterhin zumutbar. Die Therapie kann und muss ausschließlich von qualifizierten Therapeuten vorgenommen werden, welche ein berechtigtes Anrecht auf seriöse Honorierung haben.

Basis aller wissenschaftlichen und Therapiearbeiten ist umfassende Information über alle handelnden Unternehmen, leitenden Personen der Glücksspielindustrie sowie über den Ablauf der angebotenen Spiele.

Alle Beteiligten müssen über Chancen und Risiken der angebotenen Spiele die Möglichkeit zu Informationen haben, z.B. über frei zugängliche Homepages und sich auch über E-Mail und Telefon (Hotline) informieren können.

Ein Spielerschutzregister soll zu freiwilligen und durch Spielerschutzorganisationen verhängten sperren oder Spielbeschränkungen Auskunft geben. Dieses den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen unterliegende Register soll Zugangsbeschränkungen für alle Glücksspiele möglich machen.

Jeder Geldspielautomat (oder VLT- Gerät), jeder elektronische oder manuelle Wettannahmestandort (bzw. Terminal), jede Lotto-Toto bzw. Brieflos-Annahmestelle muss deutlich sichtbar eine

Spielerschutz-Plakette

vorweisen, auf welcher eine Hotline-Telefonnummer nebst Internet-Kontaktadresse einer Spielerschutzorganisation aufscheint.

Bei Bedarf kann der Spieler sich über die Seriosität jedes einzelnen Standortes sofort informieren oder Beschwerden anbringen.

Andererseits ist diese Spielerschutz-Plakette Nachweis einer aufrechten, staatlichen Konzession für das angebotene Glücksspiel (ähnlich KFZ-Pickerl).

Spielerschutzorganisationen, welche zertifiziert und in einem neu zu gründenden

Spielerschutz-Dachverband

(z.B. getragen von „Hilfswerk“, Caritas oder ähnlichen Organisationen, welche über entsprechende Erfahrung, Mitarbeiter, Struktur, etc. verfügen, sowie wissenschaftlichen Organisationen bzw. Personen aus der Spielsuchtwissenschaft.) verbunden sind, müssen Parteienstellung mit gesetzlicher Verankerung zum Zwecke von Schadenersatzklagen, Anzeigen bei Behörden, Anregungen zur Beschlagnahme (bei SOKO Glücksspiel lt. Novelle) bekommen.

Die Spielerschutzvereine müssen sich mittels Rechtsschutzversicherung für derartige Aufgaben vorbereiten und absichern.

Im Dachverband entscheidet ein Gremium über einen möglichen Antrag auf Beschlagnahme oder Anzeige oder Schadenersatzklage gegen einen von einem Spieler namhaft gemachten Anbieter.

Der Dachverband darf keine Verwaltungskosten, welche insgesamt mehr als 3% der vereinnahmten Beträge ausmacht, in Rechnung stellen. Alle

eingehenden Beträge sind durch die Organe des Verbandes auszuzahlen.

Für Spielsuchtforschung muss zumindest 25% des Budgets ausgegeben werden, für Information 10% des Budgets, für technische Hilfsmittel (Plaketten etc.) der tatsächliche Aufwand.

Für die Therapie, die Rechtsvertretung, Versicherung der Spieler bei Schadenersatzklagen etc. muss ebenfalls der Dachverband aufkommen.

Finanzierung

Nach dem Verursacherprinzip muss die Finanzierung durch die Konzessionsinhaber (Betreiber) von konzessionierten Glücksspielen erfolgen.
Alle Spielerschutzabgaben unterliegen dem Preisindex. und sind somit der Inflation anzupassen.

Spieler-Info.at regt an, die Novellierung als Chance für einen durchgreifenden, nachhaltigen und modernen Spielerschutz zu nutzen.

Nicht nur Dr. Peter Pilz (Grüne) bzw. seine Kollegen Ellensohn, Wien, und Huber, NÖ, fordern massiven Spielerschutz, auch aus Kreisen der betroffenen Spieler kamen zahlreiche Anregungen.

Die überzogene Forderung nach einem totalen Glücksspielverbot ist unrealistisch und kontraproduktiv… Wie wir bereits berichteten, gab es vor dem derzeit noch geltenden Gesetz über das sogenannte „Kleine Glücksspiel“ in Österreich fast 50.000 illegale Automaten, alleine in Wien mehr als 10.000!

Nur ein streng regulierter, kontrollierter Markt schafft die ordnungspoltisch richtigen Rahmenbedingungen, auch zum Spielerschutz.

Forderungen von Spieler-Info

Spieler-Info.at hat die wichtigsten Forderungen aus Kreisen von Spielerschützern, Psychologen, Kritikern zusammengefasst und die international bestmöglichen Antworten:

  • pro Geldspielgerät und Monat 10 €
  • pro VLT-Gerät und Monat 10 €
  • pro Wettannahmeautomat und Monat 10 €
  • pro Lotto-Toto-oder Brieflosannahmestelle 50 € pro Monat
  • Klassenlotterie: pauschal pro Monat 5000 € pro Konzession und 500 € monatlich pro Filiale.
  • pro Spieltisch Roulette, Black Jack, Poker 300 € pro Monat
  • Konzessionierte, also legale Online-Angebote (z.B win2day) bezahlen eine monatliche Pauschale von 1 € pro registrierten Spieler pro Monat.
  • Illegale Internetangebote, sollten für den Fall, dass diese Sites in Österreich von österreichischen Staatsbürgern genutzt werden können, pro Monat 10.000 € bezahlen.
  • Typisierung aller im Sektor Glücksspiel eingesetzten Programme, Geräte, Geldspielautomaten, Spieltische, Hilfsmittel etc.

Wie z.B. in Holland, BRD, Schweiz, Nevada und allen Ländern, in denen Glücksspiel legalisiert ist, muss vor Einsatz jedes Gerät usw. von einer autorisierten (ev. staatlichen) Prüfstelle typisiert sein.

In der BRD ist dies z.B. die

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

– alle Spiele und Automaten, welche in der BRD zum Einsatz kommen, müssen seit Jahrzehnten von dieser Stelle typisiert werden. In Österreich bietet sich dazu das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder die Technische Universität an.

  • Zentrale Spielerschutz-Datei mit „Gaming- Card“

Alle Spieler müssen diese Karte vorweisen, bevor sie ein Casino bzw. eine Spielhalle betreten bzw. online-spielen. Diese Spielerschutzkarte könnte z.B. vom neu zu gründenden Dachverband der Spielerschutzeinrichtungen herausgegeben werden. Desgleichen sollte eine zentrale Datei für freiwillig oder notwendigerweise gesperrte Spieler eingerichtet werden. Auf diese Datei haben alle konzessionierten Glücksspielbetriebe vertraulich Zugriff – unter Wahrung aller Datenschutzregelungen. Zusätzlich kann jeder Glücksspielbetrieb eigeneKundenkarten herausgeben.

Eine eventuelle Sperre gilt für alle Glücksspielbetriebe Österreichs.

Über die Karte erfolgt keine Aufzeichnung von Spielumsätzen oder Spielverhalten und auch keine Weitergabe von das BMF oder Behörden. Diese Card soll auch verhindern, dass z.B. ein Glücksspielanbieter davon profitiert, dass der Spieler bei einem Mitbewerber gesperrt ist. Ziel soll auch die internationale Vernetzung dieser Spielerdatei sein und der Zugriff für seriöse Spielerschutzvereine (siehe unsere Auflistung).

Die Gaming-Card in Zusammenhang mit der „Safety-Gaming-Plakette“ bedeutet optimalen Spielerschutz.

(Anmerkung: Ähnliche Mechanismen gibt es auch im italienischen Glücksspiel.)

Spieler-Info.at wird diese Vorschläge zum modernen, vorbildlichen und nachhaltig wirkenden Spielerschutz den verantwortlichen Politikern zur Kenntnis bringen.

Diese Vorhaben sollten in die derzeitige Novellierung aufgenommen werden, zumindest sollte gesetzlich geregelt sein, dass derartige Vorhaben umgehend durch Verordnung oder Erlass des BMF umgesetzt und kontrolliert werden.

Österreich hätte mit dieser Vorgangsweise einen zeitgerechten, ehrlichen, nachhaltigen und vorbildlichen Spielerschutz.

Zeitplan Glücksspielgesetz

Was? Wer? Wann? Wem?
Teil 2/2010 der GSpG Novelle 2008/2010 zur Notifikation eingereicht BMF 15.04.2010 TRIS Büro in Brüssel
Regierungsvorlage des neuen Glücksspielgesetzes als Verhandlungsgegenstand zugewiesen Nationalrat 21.04.2010 Finanzausschuss
Die nächsten bekannten Termine für Sitzungen Finanzausschuss 12.05. und 29.06.2010  
Die nächsten bekannten Termine für Sitzungen Nationalrat 19./20.05. und 16./17.06.2010.  
letzte Julisitzungen vor der Sommerpause Nationalrat 7.,8. und 09.07.2010  
Ablauffrist zur Stellungnahme zur Notifikation zum Teil 2 (normale 3- Monatsfrist) ohne qualifizierte Stellungnahme TRIS Büro 16.07.2010 alle anderen Mitgliedsländer
Beschluss Gesetzesteil 2 BMF 22.09.2010 Nationalrat
Ablauffrist zur Stellungnahme zur Notifikation zum Teil 2 mit qualifizierter Stellungnahme (Verlängerung der Frist um weitere drei Monate) TRIS Büro 16.10.2010 alle anderen Mitgliedsländer
Bei bereits erfolgten notwendigen Änderungen des Teil 2 BMF frühestens am 20. oder 21.10.2010 Nationalrat

 

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