Für EuGH-Generalanwalt ist bei Casinos und Automatensalons Firmensitz im Inland nicht zwingend. Demnach könnten sich auch Ausländer ohne Firmensitz in Österreich um Casino-Lizenzen bewerben. Das schmälert die Position von Casinos Austria.
Der gestrige Schlussantrag des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum österreichischen Glücksspielgesetz könnte neues Öl in die Wogen rund um die bevorstehende Novelle zum Glücksspielgesetz gießen. Der Entwurf sollte in Kürze vorliegen. Die Vormachtstellung von Casinos Austria als alleiniger Spielbankenbetreiber scheint bedroht.
Das könnte Sie auch interessieren
Salzburg: unsachliche Diskussion über sogenanntes „Kleines Glücksspiel“
In Salzburg melden sich zur möglichen Einführung des Kleinen Glücksspiels politische Akteure zu Wort. Bitte …