Gumpoldskirchen (OTS) – Mit der aktuellen Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich ist der Bewilligungsbescheid für den Betrieb von Glücksspielgeräten in Automatensalons der ADMIRAL Casinos & Entertainment AG (ADMIRAL) in Niederösterreich nun endgültig rechtskräftig.
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