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Die Presse / Ist das Anbieten von Onlineglücksspiel ohne österreichische Konzession strafbar?

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Strafanzeige. Gegen einen Glücksspielanbieter ohne österreichische Konzession wurde eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. 

Wien. Wird ohne Konzession angebotenes Onlineglücksspiel zum Thema für Staatsanwaltschaft und Strafrichter? Ganz ausgeschlossen ist das nicht. Wie die „Presse“ erfuhr, wurde gegen den Anbieter Pokerstars kürzlich eine Sachverhaltsdarstellung bei der WKStA eingereicht. Es geht um den Vorwurf des täuschenden und betrügerischen Verhaltens.

Dass das zutrifft, soll hier nicht behauptet werden, es gilt die Unschuldsvermutung. Aber was ist der Hintergrund? Nach dem österreichischen Glücksspielgesetz gibt es für Lotterien – inklusive Online-Glücksspiele – nur eine einzige Konzession, die derzeit von den Österreichischen Lotterien mit Win2day gehalten wird. Die Rechtslage in Österreich ist hier restriktiver als in den meisten anderen EU-Ländern. Laut Judikatur sind daher alle anderen Onlineangebote hierzulande illegal – selbst wenn der Anbieter über eine Konzession in einem anderen EU-Land verfügt.

Verträge mit solchen Anbietern werden von heimischen Gerichten daher als absolut nichtig angesehen, Spieler können verlorenes Geld zurückfordern. Ebenso müssen Gewinne auf Verlangen zurückgezahlt werden – auch dazu gibt es eine Entscheidung des OGH.

Letzteres war ein Einzelfall, es ging um eine Widerklage, mit der ein Glücksspielanbieter auf die Klage einer Spielerin reagiert hatte. Dass Spieler auf Rückerstattung von Verlusten klagen, kommt dagegen laufend vor. Bei der Vollstreckung solcher Urteile gibt es jedoch eine Hürde: Malta, wo Pokerstars und viele andere Anbieter ihren Sitz haben, lehnt seit einiger Zeit die Vollstreckung derartiger österreichischer Urteile ab (die „Presse“ berichtete).

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