In Kooperation mit Detektei GmbH

Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / TOP News / Landesverwaltungsgericht OÖ: CASHPOINT-Betriebsschließung bleibt aufrecht!

Landesverwaltungsgericht OÖ: CASHPOINT-Betriebsschließung bleibt aufrecht!

Landesverwaltungsgericht OÖ: CASHPOINT-Betriebsschließung bleibt aufrecht!Ein Lokalbetreiber in OÖ hat gegen die von der BH Grieskirchen verhängte Betriebsschließung wegen illegalem Glücksspiel Berufung eingelegt – und ist bei Gericht abgeblitzt!


CASHPOINT-Betriebsschließung bleibt aufrecht!Die Schließung des Wettlokales „Cashpoint-Sportwetten“ in Grieskirchen wurde im Februar 2015 angeordnet.
Begründung für die Maßnahme: Bereits im Juni 2014 wurden 5 Glücksspielgeräte beschlagnahmt, im Falle des weiteren unerlaubten Betriebes wurde die Betriebsschließung angedroht.

Bei einer neuerlichen Kontrolle im Februar 2015 wurden 7 illegale Glücksspielgeräte vorgefunden – und die Betriebsschließung mit dem begründeten Verdacht „dass über mehrere Jahre Glücksspiele entgegen dem GSpG durchgeführt worden seien“ verhängt.

Diese Betriebsschließung bleibt nun, gemäß Entscheid des OÖ. Landesverwaltungsgericht,  aufrecht.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch aktuell in WIEN: Rockerbanden sind am illegalen Automaten-Glücksspiel beteiligt

Nicht nur in Köln – auch in WIEN ist eine Rockerbande am illegalen Automaten-Glücksspiel beteiligt. …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert