Erfreulich ist, dass der OGH seine bisherige Rechtssprechung bestätigt und daran auch ausdrücklich nach der letzten EuGH-Entscheidung festhält. Diese hatten die Illegalen (über RA Dr. Maschke) ja zum Anlass genommen, neuerlich die These von der angeblichen Unionsrechtswidrigkeit zu verbreiten.
Lesen Sie mehr...