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Novomatic / Admiral: OGH bestätigt erneut österreichisches Glücksspiel-Gesetz!

OGH – Oberster Gerichtshof / Bild © ogh.gv.at

Erfreulich ist, dass der OGH seine bisherige Rechtssprechung  bestätigt und daran auch ausdrücklich nach der letzten EuGH-Entscheidung festhält. Diese hatten die Illegalen (über RA Dr. Maschke) ja zum Anlass genommen, neuerlich die These von der angeblichen Unionsrechtswidrigkeit zu verbreiten.

So heißt es im OGH-Urteil:

1.3. Eine Änderung der für den vorliegenden Sachverhalt relevanten Rechtslage ist auch nicht durch die jüngste Entscheidung des EuGH zu C-685/15 – bei der es im Wesentlichen um verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der amtswegigen Ermittlung von die Grundfreiheiten der Europäischen Union beschränkenden Sachverhalten ging – eingetreten.

Die „unendlichen Versuche“ der illegalen Glücksspiel-Betreiber, immer wieder den EUGH anzurufen, um einerseits Zeit zu gewinnen, andererseits das „baldige Ende des österreichischen Glücksspiel—Gesetzes“ zu  verkünden, sind durch das aktuelle OGH-Urteil erneut gescheitert.

Es bedarf natürlich einer gewissen Grund-Intelligenz auch der „Illegalen“ nicht immer wieder mit Vollgas auf die gleiche Wand zu rennen und fortlaufend teure Anwälte ohne sachdienliche Ergebnisse zu finanzieren.

 

Anhang:

application/pdf icon Beschluss Oberster Gerichtshof

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