Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 bringt deutlich höhere Strafen gegen das illegale Glücksspiel, von derzeit 22.000,- Euro soll das Höchststrafmaß auf 40.000,- Euro hinaufgesetzt werden, „um den Strafbemessungsgründen zu entsprechen“, wie es im Begutachtungsentwurf für das AbgÄG 2012 lautet. Geschlossene Betriebe sollen auch wirklich geschlossen bleiben.
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