Eine 2000-Euro-Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz könnte Österreich eine Verurteilung durch den EuGH einbrocken
Eine 2000-Euro-Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz könnte Österreich demnächst eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einbrocken. Ein deutscher Staatsbürger, der zwischen 2004 und 2006 in Linz und Schärding zwei nicht angemeldete Spielcasinos betrieb, wurde im März 2007 vom Bezirksgericht Linz wegen illegalem Glücksspiel verurteilt. Er ging in Berufung und könnte nun vom EuGH in Luxemburg recht bekommen.
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