Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sagt, dass das Monopol gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Die Meinung des Anwalts ist für EU-Richter nicht bindend, sie folgen dieser aber meist.
Das in Österreich geltende staatliche Glücksspielmonopol verstößt nach Ansicht des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Konkret seien die österreichischen Rechtsvorschriften nicht mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit vereinbar. Das österreichische Recht schreibt für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Gesellschaften in der Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft mit Sitz im Territorium dieses Mitgliedstaats vor.
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