Intensive Ermittlungen sowie nachweisbar betriebenes illegales Glücksspiel können sich sehr negativ auf Konzessionserteilungen, Erhalt oder Verlängerungen auswirken.
Wie Behörden typischerweise das Thema „Zuverlässigkeit“ als Voraussetzung für eine Glücksspiel- oder Wettkonzession beurteilen:
1. Illegales Glücksspiel in Millionenhöhe stellt den schwersten Verstoß dar
Wenn jemand über viele Jahre und in großem Stil illegales Glücksspiel betrieben hat, dann gilt das in der behördlichen Praxis als massiver Eingriff in die öffentliche Ordnung und als schwerwiegende wirtschaftskriminelle Tätigkeit.
Das ist – nüchtern betrachtet – die schlechteste denkbare Ausgangslage für eine Zuverlässigkeitsprüfung.
2. Die 5 Jahre seit Einstellung helfen – aber heben die Vergangenheit nicht auf
Behörden arbeiten mit einer Prognoseentscheidung:
Kann man heute erwarten, dass diese Person künftig das Glücksspielrecht strikt einhält?
Fünf Jahre ohne neue Verstöße sind positiv, aber bei einem derart großen Ausmaß reicht das allein nicht. Die Vergangenheit bleibt ein massiver Negativfaktor, der aktiv „überkompensiert“ werden muss.
3. Was Behörden im Detail prüfen
Die Zuverlässigkeitsprüfung umfasst:
a) Schwere des früheren Fehlverhaltens
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- Dauer: über 10 Jahre
- Umfang: Millionenumsätze
- Art: organisierte, systematische Tätigkeit
Das ist ein extrem belastender Faktor.
b) Zeitablauf
5 Jahre sind gut, aber bei schweren Wirtschaftsdelikten oft nicht ausreichend, um automatisch wieder als zuverlässig zu gelten.
c) Persönliche Entwicklung seitdem
Behörden wollen sehen:
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- vollständige Abkehr vom illegalen Glücksspiel
- keine Kontakte zu früheren Strukturen
- transparente wirtschaftliche Verhältnisse
- keine offenen Verfahren
- keine neuen Verwaltungsstrafen
- glaubhafte Compliance‑Kultur
d) Rolle der Person
Je höher die Position (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat), desto strenger die Anforderungen.
4. Realistische Einschätzung
Eine Person, die über ein Jahrzehnt illegales Glücksspiel in Millionenhöhe betrieben hat, wird von der Behörde grundsätzlich als unzuverlässig eingestuft.
Das ist die Ausgangslage, jedoch ist Zuverlässigkeit ist kein lebenslang verlorener Status. Sie kann wiederhergestellt werden – aber nur mit außergewöhnlich starken Nachweisen.
5. Was man tun muss, um trotz dieser Vergangenheit eine Chance zu haben
Behörden erwarten in solchen Fällen:
- Lückenlose Offenlegung der Vergangenheit
Verschweigen = sofortige Ablehnung.
- Nachweis einer vollständigen Verhaltensänderung wie z. B. durch:
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- neue berufliche Ausrichtung
- Compliance‑Zertifizierungen
- Gutachten über persönliche Integrität
- klare Distanzierung von früheren Strukturen
- Professionelle Compliance‑Strukturen im neuen Unternehmen
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- externe Compliance‑Beauftragte
- interne Kontrollsysteme
- Schulungen
- klare Dokumentation
- Positive Prognose durch externe Stellen wie z.B.:
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- Wirtschaftsprüfer
- Juristische Stellungnahmen
- Persönlichkeits‑ oder Integritätsgutachten
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