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Tipico: Verfahren vor dem EUGH (Schlussanträge) erneut verschoben – nächster Termin ist der 19. März 2026

© Bild Gerichtshof der Europäischen Union / Wikimedia Commons – © Bilder moerschy, Tamer Tourque / Pixabay

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat einen neuen Termin für die Schlussanträge in der Rechtssache C-530/24 festgesetzt:

Donnerstag, 19. März 2026

Zugleich hat er die Schlussanträge in der Rechtssache C-683/24 terminiert:

Donnerstag, 23. April 2026

Rechtssache C-530/24 (Tipico)

In der Rechtssache C-530/24 war die Abgabe der Schlussanträge bereits für ein früheres Datum vorgesehen, wurde jedoch – inzwischen zum zweiten Mal – kurzfristig verschoben. Die Gründe für die Terminänderung sind nicht öffentlich bekannt, was im Verfahren vor dem EuGH keine Besonderheit darstellt. Gerade in rechtlich und tatsächlich komplexen Verfahren kommt es nicht selten zu Verschiebungen, etwa aufgrund interner Abstimmungsbedarfe, der Auswertung umfangreicher Schriftsätze oder der Einbindung paralleler Rechtssachen. Die Rechtssache C-530/24 betrifft zentrale Fragen rund um das Thema Sportwetten – konkret im Zusammenhang mit dem Anbieter Tipico. Im Kern steht die Vereinbarkeit nationaler Vorgaben zur Regulierung und Durchsetzung des Sportwettenrechts mit den Grundfreiheiten des AEUV, insbesondere der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV, im Raum. Der Fall fügt sich damit in eine lange Reihe von EuGH-Verfahren zur Glücksspielregulierung ein, in denen der Gerichtshof wiederholt betont hat, dass Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich einen weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum bei der Ordnung des Glücksspielsektors besitzen, dieser jedoch an die unionsrechtlichen Anforderungen der Kohärenz, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung gebunden ist.

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