
Ein Tullner erlitt online Verluste mit Mystery-Boxen. Mit Unterstützung von Summer Schertler Kaufmann klagte er die Betreibergesellschaft erfolgreich auf Rückzahlung.
Die Rechtsprechung zu nicht konzessionierten Online-Casinos ist eindeutig: Verluste müssen zurückgezahlt werden. Bislang war jedoch unklar, ob das auch für Mystery-Boxen gilt. Diese Frage ist nun geklärt.
berichtet Rechtsanwalt Mag. Michael Lins, LL.M., der den Kläger vor Gericht vertrat.
Mag. Ralph Summer, Rechtsanwalt & Partner bei Summer Schertler Kaufmann, befürwortet die Entscheidung:
Unsere Erfahrung aus tausenden Fällen zeigt, dass die Betreibergesellschaften hinter den Online-Casinos immer kreativer werden, um sich der strengen österreichischen Glücksspielregulierung zu entziehen. Das Bezirksgericht Tulln geht den richtigen Weg und stärkt Betroffenen den Rücken.
Gerade in derartigen Grenzfällen sind Gerichtsverfahren mit einem besonderen Kostenrisiko verbunden. Als erfahrener Prozessfinanzierer nehmen wir unseren Kund:innen diese Last ab. Dadurch konnten wir bereits tausenden Österreicher:innen erfolgreich bei der Rückforderung ihrer Online-Glücksspielverluste helfen.
so Johannes Palleschitz, Geschäftsführer der Goodall Capital k.s. (EasyClaims), die das Verfahren finanzierte.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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