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Gesetz aus Malta sorgt in Deutschland für Ärger

Parlamentsgebäude Malta, Bild © Joe Ambrogio, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt) / Bild © CCO Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Malta schützt mit einem neuen Gesetz Glückspielfirmen vor Schadensersatzklagen. Das hat Auswirkungen auf den Spielerschutz in Deutschland. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik, Behörden prüfen einen Verstoß gegen EU-Recht.

Das Parlament in Malta hat in dieser Woche ein Gesetz verabschiedet, das die heimische Glücksspielindustrie vor Schadensersatzklagen aus dem Ausland schützen soll. Konkret regelt das Gesetz, das ab heute gilt, dass Gerichte in Malta künftig Gerichtsurteile aus dem Ausland nicht mehr vollstrecken sollen, wenn die Firmen eine maltesische Glücksspiellizenz besitzen und die örtlichen Regularien befolgen.

Malta reagiert damit auf eine Klagewelle aus dem Ausland. Vor allem in Deutschland und Österreich haben Zivilgerichte zuletzt regelmäßig Glücksspielfirmen dazu verurteilt, Klägern erlittene Spielverluste zu erstatten. Grund dafür war stets, dass die Firmen, von Malta aus im Internet Glücksspiele auch für Spielerinnen und Spieler in Deutschland und Österreich angeboten haben, obwohl das dort jeweils explizit verboten war. Bei den zahlreichen Verfahren geht es häufig um hohe Geldbeträge. Die Kläger verweisen regelmäßig darauf, nicht gewusst zu haben, dass die Spielangebote in ihrem Land illegal waren. Oft geben sie auch an unter Spielsucht zu leiden.

Bewegung bei deutschen Behörden

Während das Gesetzesvorhaben aus Malta unter Anwälten und Spielerschützern bereits frühzeitig für Aufregung sorgte, reagierte die Bundesregierung im vergangenen Monat noch weitgehend ahnungslos. Auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) teilte lediglich mit, das Gesetzesvorhaben zur Kenntnis genommen zu haben.

Mittlerweile gibt es Bewegung in der Sache. So schreibt die GGL auf erneute Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios, dass sie das „Gesetz unter Spielerschutzgesichtspunkten durchaus kritisch“ sieht. Intern werde der Sachverhalt bereits geprüft, „insbesondere auch hinsichtlich der Europarechtskonformität.“ Sollte die GGL zur Auffassung kommen, dass das maltesische Gesetz gegen das Europarecht verstößt, werde sie mit den Ländern das weitere Vorgehen beraten.

Drogenbeauftragter sieht großen Handlungsbedarf

Möglich wäre dann, dass die Länder die Bundesregierung auffordern, bei der EU zu intervenieren. Auch auf Ebene des Bundes findet das Thema mittlerweile Beachtung. So berichtet der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio, dass er in der Sache Kontakt mit dem Bundesjustizministerium aufgenommen habe. Es sei notwendig, dass man sich den Sachverhalt genau anschaue, damit „nicht hinterher die Spielerinnen und Spieler die Opfer sind“ und unter „einer eventuell unklaren rechtlichen Situation zu leiden haben“. Der Handlungsbedarf sei groß, sagt Blienert, der Spielerschutz habe eine besondere Bedeutung.

Das Bundesjustizministerium sieht die Verantwortung für eine rechtliche Klärung allerdings vor allem bei der EU-Kommission. Ihr obliege es, zu prüfen, ob die Vorschriften aus Malta mit Unionsrecht vereinbar sind, teilt eine Sprecherin mit. „Die Kommission hat bereits Gespräche mit Malta aufgenommen“ und werde „gegebenenfalls die nötigen Schritte einleiten.“ Auch das Justizministerium werde „den Vorgang weiter verfolgen.“

EU-Kommission prüft Beschwerde

Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigt auf Anfrage, dass derzeit eine Beschwerde geprüft wird. Eingereicht wurde sie im Mai von den beiden Anwälten Karim Weber und Benedikt Quarch. Sie werfen Malta einen Verstoß gegen das Europarecht vor. Das müsse ein Vertragsverletzungsverfahren zur Folge haben, so die Forderung von Quarch. Sollte das Vorgehen Maltas „durch die EU ungestraft stehenbleibt, dann werden die nächsten Länder anfangen, ihre jeweils größte und wichtigste Industrie mit solchen Gesetzen zu schützen.“ Das hätte dann, sagt Quarch, weitreichende Auswirkungen auf die europäische Rechtsgemeinschaft.

Abzuwarten bleibt, wie Glücksspielfirmen, gegen die in Deutschland geklagt wird, den maltesischen Schutzschirm künftig nutzen werden. Viele der betroffenen Firmen besitzen mittlerweile auch eine deutsche Glücksspiellizenz. Insofern stehen sie zumindest diesbezüglich unter der Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese kündigt an, das Thema auch dahingehend zu beobachten: „Sollten die Anbieter den Schutzschirm zu Lasten der deutschen Spieler anwenden, wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob sich dies auf die Zuverlässigkeit des Anbieters auswirkt oder Nachschärfungen in den Nebenbestimmungen der Erlaubnisse gegebenenfalls erforderlich und möglich sein werden.“

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