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Dreifachschlag der Finanzpolizei gegen das illegale Glücksspiel in Wien

Bild © BMF Fotoportal

In den Nächten vom 20. auf den 21. Jänner sowie vom 25. auf den 26. Jänner 2023 gelang der Finanzpolizei an drei Einsatzorten ein erneuter Schlag gegen das illegale Glücksspiel. Insgesamt wurden fünf Glücksspielgeräte sowie sechs Pokertische beschlagnahmt und Geldstrafen in Höhe von 88.000 Euro beantragt.

Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner, MLS / Bild © BMF PD

„Regelmäßige Schwerpunktaktionen der Finanzpolizei im Kampf gegen das illegale Glücksspiel sind essenziell, um Spieler zu schützen und den kriminellen Betreibern das Handwerk zu legen. Wir werden hier weiterhin mit aller Entschlossenheit und ohne jede Toleranz durchgreifen“,

so Finanzminister Magnus Brunner.

Dr. Magnus Brunner, LL.M. / Bild © bmf.gv.at

Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung überprüfte auf Basis von Anzeigen aus der Bevölkerung zusammen mit dem Landeskriminalamt Wien und der Bereitschaftseinheit der LPD Wien am Abend des 20. Jänners zunächst eine Wohnung im 12. Wiener Gemeindebezirk. Die unscheinbare Mietwohnung war mit einer Vielzahl an Überwachungskameras gesichert und musste zwangsweise geöffnet werden. In der Wohnung fanden die einschreitenden Beamtinnen und Beamten vier illegale Glücksspielautomaten sowie ein Cash-Center für Ein- und Auszahlungen vor, in dem sich insgesamt 4.000 Euro Bargeld befanden. Alle Geräte wurden beschlagnahmt und abtransportiert.

In der gleichen Nacht suchten die Finanzpolizisten ein bereits amtsbekanntes Pokerlokal im 10. Bezirk auf, das eigentlich bereits im Vorjahr behördlich geschlossen wurde. Davon offenbar unbeeindruckt setzten die Betreiber das illegale Glücksspiel fort. Nun wurden erneut vier Pokertische, Kartenmischgeräte und weiteres Zubehör gefunden und beschlagnahmt. Die anwesenden Spieler wurden kontrolliert, wobei sich herausstellte, dass manche von ihnen Sozialleistungsbezieher sind, aber dennoch enorm hohe Bargeldbeträge bei sich hatten. Ob hier Fälle von Sozialleistungsbetrug vorliegen, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Insgesamt lösten die beiden Einsätze vier Verwaltungsstrafverfahren aus und haben für die Betreiber Geldstrafen in Höhe von 88.000 Euro zur Folge.

Nur wenige Tage später, am 25. Jänner, folgte der nächste Erfolg für die Finanzpolizei. Gemeinsam mit dem LKA, der WEGA, Polizei, Drogenfahndung und Polizeihundestaffel wurde ein ebenfalls amtsbekanntes illegales Pokerlokal im zweiten Bezirk zum bereits wiederholten Mal kontrolliert. Der nächtliche Zugriff musste vorab genau geplant werden, da vor Ort mehrere Kameras angebracht waren. Auch ein Türsteher sorgte zusätzlich dafür, dass nur bestimmte Personen in das Lokal eingelassen werden. Zudem war das Lokal nur über einen Hinterhof via Zutrittscode betretbar. Aufgrund der akribischen Vorbereitungen war der Zugriff aber erfolgreich und verlief ohne Zwischenfälle.

Suchtgift und Waffe sichergestellt

Die Kontrollorgane der Finanzpolizei konnten zwei Pokertische mit jeweils acht Spielern feststellen. Außerdem waren im Lokal noch ungefähr 20 Gäste anwesend, die selbst andere Kartenspiele spielten oder bei den Pokerspielen zusahen. Nach den Einvernahmen der anwesenden Personen stellte sich heraus, dass um außergewöhnlich hohe Einsätze gespielt wurde. Bei einem Tisch musste man 500 Euro als Teilnahmebetrag („Buy-In“) bezahlen, um mitspielen zu können, bei dem zweiten Tisch waren es immerhin 200 Euro. Beide Pokertische wurden, zusammen mit den Jetons und Spielkarten, durch die Finanzpolizei vorläufig beschlagnahmt und abtransportiert. Auch Suchtgift (Cannabis) wurde im Lokal vorgefunden und sichergestellt.

Als Lokalverantwortlicher und Veranstalter gab sich eine Person zu erkennen, die aktuell eigentlich AMS-Empfänger ist. Da man davon ausgeht, dass noch weitere Personen an diesen Pokerspielen beteiligt sind, laufen die Ermittlungen noch.

Im Büro des illegalen Betriebs wurde zudem eine geladene Schreckschusspistole von der Polizei entdeckt. Das Lokal selbst bzw. ein Zubau des Lokals dürfte illegal errichtet worden sein. Hier ergeht eine Meldung an die zuständige Baupolizei. Auch die nicht vorhandene Gewerbeberechtigung sowie die fehlende Registrierkasse haben neben den Verstößen gegen das Glücksspielgesetz Anzeigen zur Folge.

Quelle:

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