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Italien plant neue Gesetze gegen illegales Online-Glücksspiel

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Die italienische Regierung hat ein neues Gesetzesdekret formuliert, welches illegalen Online-Glücksspiel Anbietern künftig den Zugang zum italienischen Markt erschweren soll.

Gemäß Artikel 76 des sogenannten „August-Dekrets“ (Decreto Agosto) sollen Telekommunikationsdienstleister und Internet-Provider künftig dazu verpflichtet werden, Webseiten mit illegalen oder „gesundheitsschädlichen“ Inhalten zu blockieren.

Dazu zählen insbesondere die Glücksspiel-Webseiten von Betreibern, die nicht über eine italienische Lizenz verfügen, oder Plattformen, auf denen neben regulierten auch unregulierte Spielangebote bereitgestellt werden.

Das „August-Dekret“ umfasst insgesamt 91 Artikel und sieht umfangreiche Neuerungen in sieben verschiedenen Sektoren vor: Arbeitsrecht, Gesundheit, Bildung, Gebietskörperschaften, Wirtschaftsförderung, Steuerrecht und Finanzhilfen.

Das Dekret wurde mit besonderem Fokus auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise formuliert und soll dazu dienen, ein erneutes Wirtschaftswachstum zu begünstigen.

Die Regierung hat angekündigt, dass das Dekret noch vor dem Nationalfeiertag am 15. August verabschiedet und im nationalen Amtsblatt veröffentlicht werden soll.

Die Anordnungen zur Sperrung von Webseiten würden von der italienischen Zollverwaltungsbehörde (AGM) veranlasst. Die Behörde werde sicherstellen, dass die Dienstleister und Provider ihren Anweisungen folgten.

So drohe den Unternehmen bei Unterlassung einer Blockierung eine Geldstrafe zwischen 30.000 und 180.000 Euro. Ausflüchte lasse die AGM dabei nicht gelten.

Sollte seitens der Telekommunikations- und Internetdienste nicht die nötige Technologie bereitstehen, werde die AGM diesen die entsprechenden Programme persönlich zur Verfügung stellen.

Neuerungen auch für Spielautomaten geplant

Auch der landbasierte Glücksspielsektor ist in Teilen von dem neuen Dekret betroffen. So soll innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten ein neuer Steuersatz für sogenannte „Vergnügungsautomaten“ festgelegt werden.

Bei den Geräten handelt es sich beispielsweise um Spielautomaten, in die zwar Geld eingezahlt wird, deren Gewinne jedoch in Form von Gutscheinen ausgegeben werden. Auch Flipper-Automaten und Videospiel-Geräte oder Simulatoren fallen in diese Kategorie.

Auch die potenziellen Suchtrisiken, die von den Automaten ausgehen, sollen geprüft werden. Im Gesetzestext heißt es:

„Es sollen Regeln über die technische Herstellung der Geräte, deren administrative Regulierung und deren zulässige Höchstanzahl pro Standort festgelegt werden, um den Risiken, die mit dem Spiel in Verbindung stehen, vorzubeugen.“

Wie die italienischen Medien berichten, könnte der Dekretsentwurf innerhalb der nächsten Tage noch erweitert oder überarbeitet werden. Inwieweit sich das „August-Dekret“ insgesamt auf den Glücksspielsektor auswirken wird, dürfte sich innerhalb der nächsten Monate zeigen.

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