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Belgien: Ausschluss vom Glücksspiel durch Dritte möglich

Bild © ToNic-Pics; https://pixabay.com

Laut der aktuellen Onlinemeldung von casinoonline.de veröffentlichte die Belgische Kommission für Glücksspiele in ihrem Jahresbericht 2017 neue Zahlen zum Thema Ausschluss aus dem Glücksspiel. Die belgische Gesetzgebung ist dabei weltweit die einzige, die erlaubt, dass Dritte den Ausschluss einer nahestehenden Person beantragen können.

In Ländern, in welchen das Glücksspiel durch eine umfangreiche und strenge Gesetzgebung reguliert wird, ist der Selbstausschluss wichtiger Bestandteil der Casino Politik. Belgien geht sogar noch einen Schritt weiter und ermöglicht seit 2008 den Ausschluss durch Dritte.

Von dieser Möglichkeit machten im Jahr 2017 laut dem aktuellen Vorjahresbericht der Belgischen Kommission für Glücksspiele (Commission des jeux de hasard) 98 Personen Gebrauch.

In 37 Fällen wurde der Antrag auf Ausschluss von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern gestellt, in 31 Fällen von den Eltern der Betroffenen, in 13 Fällen von Geschwistern und in 10 Fällen von Töchtern oder Söhnen. Einige wenige Anträge gingen von Freunden, Richtern oder Sozialarbeitern ein.

Die Belgische Glücksspielbehörde führt seit dem Jahr 2004 eine Liste mit all jenen Personen, die sich haben ausschließen lassen oder durch andere ausgeschlossen wurden. Aktuellste Zahlen legen dar, dass seit Einführung der Liste bis zum 1. November dieses Jahres insgesamt 370.000 Personen vom Glückspiel ausgeschlossen wurden.

Die elektronische Liste (Excluded Persons Information System, EPIS), liegt sämtlichen in Belgien lizenzierten Spielbanken vor, damit diese bei der Identitätskontrolle jene Spieler herausfiltern können, die ausgeschlossen wurden.

Bei den Daten handelt es sich um Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum der betroffenen Person. Um die Privatsphäre der gelisteten Personen zu schützen, sind die Gründe für den Ausschluss den jeweiligen Glücksspielbetreibern dabei nicht bekannt.

Das Glücksspiel in Belgien ist eigentlich grundsätzlich verboten. Jedoch wurde aufgrund der steigenden Problematik mit illegalen Anbietern im Jahr 1999 die Kommission für Glücksspiel gegründet. Durch das Gesetz vom 7. Mai 1999 war es der Behörde möglich das inländische Glücksspiel in regulierte Bahnen zu lenken, indem die verschiedenen Anbieter sich unter strengen Auflagen um offizielle Lizenzierungen bewerben konnten. Das Regelwerk der Kommission regelt das Glücksspiel in Belgien in 10 Kapiteln mit insgesamt 78 Artikeln. Über die Gültigkeit der Paragraphen und etwaige Gesetzesänderungen bestimmt das belgische Königshaus.

Alle weiteren Details dazu lesen Sie hier im gesamten Bericht von casinoonline.de nach.

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