Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Beschwerden illegaler Betreiber betreffend Aufschub des Strafvollzugs als unbegründet abgewiesen. Bitte lesen Sie alle Details zu den Urteilen des LVwG OÖ im Anhang nach:
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Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Beschwerden illegaler Betreiber betreffend Aufschub des Strafvollzugs als unbegründet abgewiesen. Bitte lesen Sie alle Details zu den Urteilen des LVwG OÖ im Anhang nach:
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In einem bemerkenswerten Schritt hat der US-Technologieriese Google seine Werberichtlinien für den deutschen Markt angepasst. …