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LVwG OÖ: Strafvollzug muss von illegalen Betreibern angetreten werden!

Bild: OÖ LVwG © PD.

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Beschwerden illegaler Betreiber betreffend Aufschub des Strafvollzugs als unbegründet abgewiesen. Bitte lesen Sie alle Details zu den Urteilen des LVwG OÖ im Anhang nach:

Anhänge:

  1. application/pdf icon  Urteil – LVwG OÖ (pdf)
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  5. application/pdf icon  Urteil – LVwG OÖ (pdf)
  6. application/pdf icon  Urteil – LVwG OÖ (pdf)
  7. application/pdf icon  Urteil – LVwG OÖ (pdf)

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