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SCHWEIZ: Bald Internetblockade gegen illegales Online-Glücksspiel!

Bild © CC pixabay (Ausschnitt)
Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

In einem aktuellen Bericht des Schweizer Tagblatt warnen Kritiker des Geldspielgesetzes davor, mit den Netzsperren könnten aus Versehen auch andere Internetseiten blockiert werden. Für die Befürworter ist das „absolute Panikmache“.

Es ist ein bedrohliches Szenario, das die Gegner des Geldspielgesetzes heraufbeschwören: Mit den geplanten Netzsperren soll eigentlich nur der Zugriff aus der Schweiz auf ausländische On­linecasinos blockiert werden. Doch die Kritiker befürchten, dass „zwangsläufig“ auch unbeteiligte Internetseiten gesperrt würden, weil die Sperren ungenau sind.

Damit seien in nicht unbedeutendem Ausmass legitime Inhalte für Schweizer Internetnutzer nicht mehr einsehbar,

sagt Marcel Dobler, St. Galler FDP-Nationalrat und IT-Unternehmer. In der Fachsprache nennt man das „Overblocking“. Dobler erklärt:

Durch einen Fehler könnte es leicht passieren, dass auch andere, unbeteiligte Webseiten betroffen sind von einer solchen Sperre.

Für Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen, haben die hiesigen Internetprovider gar einen Anreiz, vorsorglich eher mehr als weniger Seiten zu blockieren:

Sie sind es nämlich, die am Schluss haften, wenn unerlaubte Angebote nicht gesperrt sind,

sagt er.

Auf die Umsetzung in der Praxis kommt es an

Für den Obwaldner CSP-Nationalrat Karl Vogler, der Co-Präsident des Ja-Komitees ist, sind solche Warnungen „absolute Panikmache“. Bei den Beratungen über das Gesetz im Parlament habe man diese Thematik genau unter die Lupe genommen.

Die Erfahrungen mit Netzsperren in anderen Ländern haben klar gezeigt, dass Overblocking kein Problem ist,

sagt Vogler.

Zurückhaltender äussert sich René Hüsler, Direktor des Departements Informatik an der Hochschule Luzern:

Welche Auswirkungen die Netzsperren konkret hätten, das sei im Moment noch schwierig zu beurteilen. Die Gefahr des Overblocking darf aber nicht unterschätzt werden. In der Praxis komme es stark darauf an, wie die Netzsperren umgesetzt würden und welche Methode zur Anwendung komme,

sagt Hüsler.

Wie künftig die Seiten geblockt werden, wurde gemäss dem Bundesamt für Justiz noch nicht definitiv festgelegt. Weder im Gesetz, das nun zur Abstimmung kommt, noch in der Verordnung, die sich im Moment in der Vernehmlassung befindet, ist die konkrete Sperrmethode definiert. Dort steht einzig geschrieben, dass die Internetprovider die Methode in Absprache mit den Aufsichtsbehörden bestimmen müssen – und dabei einerseits die technischen Möglichkeiten und andererseits die Gefahr von Overblocking berücksichtigen sollen.

Diskutiert werden vor allem zwei Methoden: eine DNS- oder eine IP-Sperre. Bei einer DNS-Sperre wird einzig die Internetadresse eines Anbieters blockiert. Die IP-Sperre hingegen setzt tiefer an. Dabei wird ein ganzer sogenannter IP-Adressbereich gesperrt. Hier ist die Gefahr von Overblocking laut Hüsler grösser, weil sich in einem solchen IP-Adressbereich mehrere Internetadressen befinden. Er erklärt den Unterschied zwischen den Methoden vereinfacht so:

Bei einer DNS-Sperre wird nur die Türe zu einer einzelnen Wohnung gesperrt, bei einer IP-Sperre aber die ganze Strasse, in der sich die Wohnung befindet.

Der Bund beschwichtigt:

Das Risiko von Overblocking könne mit einem möglichst genauen Antrag auf Sperrung eingeschränkt werden, schreibt er in einem Bericht.

Für Karl Vogler ist ohnehin klar:

Auch wenn mit den Netzsperren tatsächlich unbeteiligte Internetseiten blockiert würden, sei das noch kein Argument gegen deren Einsatz. Er würde ein Overblocking in Kauf nehmen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.

Quelle:

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