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SI Serie: Glücksspiel-Bericht 2014-2016 des BMF. – Teil 4: Erlöse in Form von Steuern, Gebühren und Strafen.

Der aktuelle Glücksspielbericht des BMF. Montage: © Spieler-Info.

In einem 50-seitigen Bericht dokumentiert das Bundesministerium für Finanzen die Aktivitäten der Institution zwischen Januar 2014 und Jahresende 2016. Spieler-Info berichtet in einer Artikel-Serie über die Kernaussagen des Berichts.

Nach Hervorhebung der Besonderheiten des seit 2011 in dieser Form bestehenden Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAVVG) gibt der Bericht ein Resumée über die in den Jahren 2014 bis 2016 erzielten Erlöse aus Abgaben, Gebühren und Strafen [1].

Icon © Creative-Commons/Pixabay
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1. Allgemeines

Seit 1.1.2011 ist das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAGVG) bundesweit organisiert: Anders als die allgemeinen Finanzämter ist das FAGVG keiner bestimmten Region zugeordnet, sondern untersteht direkt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF).

Zu den Aufgaben des FAGVG zählen u.a.:

  • die bundesweite Erhebung der Spielbankabgabe (§ 28 GSpG),
  • die bundesweite Erhebung der Konzessionsabgabe (§ 17 GSpG),
  • die bundesweite Erhebung der Glücksspielabgaben (§ 57 GSpG),
  • die abgabenrechtliche und punktuell ordnungspolitische Aufsicht über die Konzessionäre (§ 31 GSpG).

2. Abgabenrechtliche Glücksspielprüfung

Eine Besonderheit des FAGVG ist die sog. „Operative Glücksspielprüfung“ (OGP). Die OGP beinhaltet „sämtliche Maßnahmen der Abgabenerhebung und Steueraufsicht im Glücksspielbereich, die nicht in den Amtsräumen des FAGVG erfolgen“, das sind, u.a.:

  • die Aufdeckung von illegalem Lebendspiel und Automatenspiel,
  • die Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen der BAO,
  • Veranlassung, Koordination und Mitwirkung an ordnungspolitischen Maßnahmen,
  • Ermittlung von Grundlagen für die Prüfung der Glücksspielabgabe am Einsatzort.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden laut Bericht insgesamt 220 Aufsichtsmaßnahmen auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen durchgeführt (Abgabenrechtliche Ermittlungen, Unterstützung anderer Behörden). Dabei seien laut Bericht insgesamt rund € 1.800.000.- in Vollzug gesetzt worden.

Im Rahmen zusätzlicher Überprüfungen seien in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 161 Glücksspielprüfungen, 72 Nachschauen (bei landesbehördlich bewilligten Automaten) und 34 Wettgebührenprüfungen erfolgt.

Tabelle: Prüfungsfälle FAGVG 2016. Quelle: Glücksspiel-Bericht 2014-2016, BMF 2017, S.48 © BMF 2017.
Tabelle: Prüfungsfälle FAGVG 2016. Quelle: Glücksspiel-Bericht 2014-2016, BMF 2017, S.48 © BMF 2017.

3. Beantragte Geldstrafen

Im Berichtszeitraum wurden Geldstrafen in der Höhe von € 81.018.000.- beantragt.

2014: € 12.860.000.-

2015: € 42.108.000.-

2016: € 26.050.000.-

Summe: € 81.018.000,00.-

4. Finanzstrafverfahren

Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurden acht verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren mit festgesetzten Strafen in der Höhe von insgesamt € 78.000.- abgeschlossen. 20 Anzeigen mit einem strafbestimmenden Wertbetrag von insgesamt rund € 15.230.000.- wurden bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

5. Erlöse aus Glücksspielabgaben, Konzessionsabgaben, Spielbankabgaben und Gebühren auf Wetten

Tabelle: Erlöse aus Glücksspielabgaben, Konzessionsabgaben, Spielbankabgaben und Gebühren auf Wetten 2014-2016. Quelle: Glücksspiel-Bericht 2014-2016, BMF 2017, S.49 © BMF 2017.
Tabelle: Erlöse aus Glücksspielabgaben, Konzessionsabgaben, Spielbankabgaben und Gebühren auf Wetten 2014-2016. Quelle: Glücksspiel-Bericht 2014-2016, BMF 2017, S.49 © BMF 2017.

Legende:

  • KonzAbg –  Konzessionsabgabe (§ 17 GSpG),
  • GSpAbg – Glücksspielabgaben (§ 57 GSpG),
  • SBK-Abg – Spielbankabgabe (§ 28 GSpG),
  • Gebühren § 33 TP 17 GebG – Rechtsgeschäftsgebühr (§ 33 TP 17 GebG).
[1] Quelle: Glücksspiel-Bericht 2014-2016, BMF 2017, S.5, S.42f, S.48f.

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