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LVwG OÖ: Richter Dr. Grof lässt Illegale feiern!

LVwG Logo © Spieler-Info

In Oberösterreich droht wieder ein Beschlagnahme-Stau zu Gunsten der illegalen Automatenbetreiber.

Das LVwG in Linz, hier Richter Dr. Alfred Grof, urteilt wiederholt zu Gunsten der „verfolgten Illegalen“. Diese mittlerweile 47 Entscheidungen des Oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichtes (ziemlich einzigartig in Österreich) ziehen Strafverfahren gegen die Betreiber illegalen Glücksspiels in unendliche Längen – dies ist auch die Absicht derer Anwälte.

Entscheidungen des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichtes (ziemlich einzigartig in Österreich) ziehen Strafverfahren gegen die Betreiber illegalen Glücksspiels in unendliche Längen:  Dies ist auch die Absicht von deren Anwälten.

Oberösterreich wird damit bedauerlicherweise zum Eldorado des illegalen, sozial schwerst schädlichen Automatenglücksspiels.

Nun ist die Politik gefragt, entsprechende Voraussetzungen zum Schutz der Bürger vor Abzocke, zur Prävention von Steuerhinterziehung seitens illegaler Betreiber und zur Festigung des Vertrauens in den Rechtsstaat zu schaffen. Illegale Automatenbetreiber dürfen der Politik, den Behörden, der Polizei und der Bevölkerung nicht auf der Nase herumtanzen!

Zwischenzeitlich gibt es in OÖ mehr als 60 (!) illegale Standorte, die unter dem „Schutz“ der einschlägigen Urteile des LVwG ungestört Millionen verdienen, die leidtragenden Kunden (Spieler) ohne jedwede Kontrolle abzocken und ohne jeglichen Spielerschutz und steuerliche Kontrolle Tag für Tag viel Leid ins Land bringen.

Das OÖ LVwG (Richter Dr. Grof) entscheidet und begründet wie folgt:

 3.3.2.1.3.1. In diesem Zusammenhang zeigt die Vielzahl der insbesondere beim LVwG OÖ anhängigen Verfahren, dass sich das sog. „illegale“ Automatenglücksspiel auf überschaubar wenige interessierte Anbieter beschränkt. Würden diese einem Konzessionsverfahren unterworfen, das keine unüberwindliche Hürden (wie v.a. illusorisch hohe Haftungsbeträge) vorsieht, sondern einen fairen Zugang ermöglicht, dann wären diese für die Behörden jedenfalls wesentlich leichter und effizienter zu kontrollieren als in der derzeit vorherrschenden Untergrund“-Praxis. (S.53.)

Die obere Instanz, der Verwaltungsgerichtshof (VGH), hat Urteile des OÖ LVwG schon MEHRMALS aufgehoben, massiv auch auf Hinweis von „RECHTSBRUCH“ kritisiert. In einigen Urteilen zitiert das OÖ LVwG seine eigenen Urteile, für Juristen ein erstaunlicher Vorgang!

In derartigen Verfahren hat lediglich – zum Glück! – das BMF (die Finanzpolizei, Leitung Wilfried Lehner, MLS) Parteienstellung und nutzt diese, um derartige Urteile des LVwG mittels Revision –  oft erfolgreich –  zu bekämpfen.

Es bleibt jedoch der massive ZEITGEWINN für die illegalen Betreiber – oftmals Jahre!

Deshalb fordern sachkundige Behördenvertreter: ab sofort KEINE aufschiebende Wirkung bei illegalem Automatenglücksspiel.

Es muss der Betrieb SOFORT (wie im Glücksspielgesetz vorgesehen) GESCHLOSSEN werden – und dann kann „ewig“ prozessiert werden. NUR durch sofortige Sperre des Betriebes ist der Konsument (Spieler) nachhaltig geschützt. Dessen Schutzbedürfnis zur Wahrung seiner Eigentumsrechte (Bargeld!) ist höher zu werten, als die gleichen Schutzrechte der Illegalen Betreiber, welche stets als ARGUMENT für die „aufschiebende Wirkung“ von den Behörden eingesetzt werden.

Anhang:

application/pdf icon Urteil LVwG Linz 2017-08-29

Weiterführende Links:

 

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