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Grazer Verein illegaler Glücksspielbetreiber darf (vorläufig) „Spieler-Info“ beschimpfen

Spieler-Info und Prof. Gert Schmidt müssten sich im aktuellen öffentlichen Diskurs über das gefährliche illegale Unterwelt-Glücksspiel auch massive, in die Ehre eingreifende Kritik gefallen lassen. © Spieler-InfoDas OLG Graz hat nun eine Entscheidung in einem anhängigen Presseprozess (geklagt hat Spieler-Info / Omnia) gegen einen vorgeblichen „Schutzverband“ getroffen. Diese Entscheidung wird selbstverständlich mit einem Rekurs von Spieler-Info bekämpft.

Dieser „Schutzverband“ betreibt auch eine Homepage, welche dem Anschein nach von beteiligten Anwälten mit fast immer aus dem Zusammenhang gerissenen Wortspenden gefüllt wird. Hier wird eine neue Form anwaltlicher „Vertretung“ allzu wörtlich genommen. Wie weit derartige unübliche  anwaltliche  Vorgangsweisen den strengen Regeln der Anwaltschaft entsprechen, wird sich noch zeigen.

Das OLG Graz hat einem Rekurs des „Schutzverbandes“ stattgegeben und unterstützt damit die illegalen Betreiber und jene Personen, auch deren Helfer, welche Spieler massiv schädigen, Familien zerstören, fortlaufend illegales Glücksspiel betreiben, zahlreiche Strafverfahren laufen haben und
sich nicht scheuen, auch Finanzbeamte oder Spieler-Info und andere Personen, welche diese verbrecherischen Machenschaften bekämpfen, durch Internet-Artikel zu verunglimpfen oder gar Beamte anzuzeigen, weil diese ihre Pflicht erfüllen.

Sicher, die wirklich wichtigen und entscheidenden Verfahren sind NICHT jene Presseprozesse, um die es hier geht. Über diese Hintergründe der WICHTIGEN Verfahren wird Spieler-Info berichten, wenn die Zeit dazu reif ist.

Das OLG Graz stützt seine Entscheidung darauf, dass sich Spieler-Info und Prof. Gert Schmidt im aktuellen öffentlichen Diskurs über das gefährliche illegale Unterwelt-Glücksspiel auch massive, in die Ehre eingreifende Kritik  gefallen lassen müssten.

Zweifelsfrei, so das OLG Graz, handelt es sich bei den Formulierungen auf der Homepage des „Schutzverbandes der ILLEGALEN Glückspielbetreiber“ um überspitzte Formulierungen und Schlussfolgerungen, die jedoch angesichts der heutigen Reizüberflutung noch keinen massiven Wertungsexzess darstellen, so die DÜRFTIGE Begründung des OLG Graz.

Ein Jurist meint dazu zu Spieler-Info: Diese Entscheidung ist wohl am ehesten mit dem „Heimvorteil“ des Beklagten (Vereines der Illegalen) vor dem OLG Graz zu erklären.
Nach Meinung des namhaften, in Presseprozessen kundigen, Juristen lassen sich genauso gut Argumente dafür finden, dass der „Schutzverband“ in seinen Formulierungen einen massiven Wertungsexzess begangen hat, wie eben für das Gegenteil.

Letztlich hängt die Beurteilung dieser Fragen wohl von den Augen des entscheidenden Richters ab. In vielen Fällen der Beurteilung der Frage ob eine zulässige Kritik vorliegt, entscheidet letztlich die Momentverfassung des entscheidenden Richters nach einer Wertung und weniger nach nachvollziehbaren Argumenten, meint der namhafte, sehr erfahrene  Jurist.

Sieht man dieses Urteil aus dem Blickwinkel Tausender geschädigter Spieler, Tausender durch illegales Automatenspiel zerstörter Familien, ist das Urteil eine Ohrfeige für alle jene, welche einen Sinn für Gerechtigkeit haben. Diese illegale Glücksspiel-Unterwelt möchte die Anarchie, damit sie die Bevölkerung weiter ausplündern kann. Derartige Urteile sind natürlich Wasser auf ihre Mühlen.

Trotzdem: dieser juristische „Vorfall“ ist nur ein winziger Nadelstich gegen die Verfolger des illegalen Glücksspieles. Das „Ganze GROSSE“ wird auf einer anderen Ebene abgehandelt – dort zählen solche Bösartigkeiten nichts.

Da hilft es den Illegalen auch nichts, wenn Sie vor Verhandlungssälen mit vorgetäuschtem Gleichmut, eine Zeitung und ein iPad  lässig in der Hand, verbotene, geheime VIDEO-Aufnahmen mit dem iPad von den Zeugen machen und diese dann als „Warnung vor Recherchen“ innerhalb
ihrer Illegalen-Clique in Umlauf bringen. So sind sie eben, diese Herrschaften, durch und durch charakterlich morsch und auch im Gerichtsgebäude ILLEGAL unterwegs!

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