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Live-Wetten in Wien vor dem Aus

Live-Wetten in Wien vor dem Aus; Bild: Spieler-Info.at Bereits im August 2015 ging der Entwurf mit einer weiteren Verschärfung des Wiener Wettengesetzes in Begutachtung und liegt nunmehr in Brüssel zur Genehmigung. Damit sollen künftig Live-Wetten in Lokalen verboten werden.

Nach dem Verbot für das kleine Glücksspiel will die Stadt Wien jetzt auch Live-Wetten auf Sportereignisse verbieten. Spieler-Info.at berichtete ausführlich bereits Anfang des Jahres zu den Tendenzen und geplanten Verschärfungen rund um Sportwetten.

Spielsucht soll eingedämmt werden

Im Vordergrund der Novellierung stehen der Spielerschutz und insbesondere der Jugendschutz. Wetten sollen erst ab 18 Jahren möglich sein. Zur Umsetzung sind Zutrittskontrollen durch Lichtbildausweis und Registrierung von Kundendaten sowie eingeschränkten Öffnungszeiten von Wettlokalen geplant. So sollen Wettbüros zwischen Mitternacht und sechs Uhr Früh geschlossen bleiben, außer bei Großereignissen wie einer Fußball-WM. Zudem sollen Live-Wetten generell verboten werden, da diese ein hohes Suchtpotential aufweisen. Künftig wird man nur mehr Wetten auf Teilergebnisse oder das Endergebnis eines Sportereignisses abgeben können, nicht jedoch darauf, wer das nächste Tor bei einem Fußballspiel schießt.

Strafrahmen wird empfindlich erhöht

Wettbewilligungen sollen auf maximal zehn Jahre befristet sein. Jeder einzelne Standort bedarf einer Genehmigung. Wettterminals „dürfen insbesondere keine gleichzeitige Bedienung durch mehr als eine Person und keine Einsätze von mehr als 50 Euro pro Wette zulassen“.

Bei Verstößen sieht das Gesetz empfindliche Strafen anhand eines weitreichenden Kataloges an Verwaltungsstraftatbeständen vor. Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis 22.000 Euro. Darüber hinaus droht der Entzug der Bewilligung sowie Betriebsschließungen und Beschlagnahmen von Wettterminals sowie des Kasseninhaltes. Und zwar ohne aufschiebende Wirkung.

Zum Entwurf:

https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2015007.pdf

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