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AK warnt vor Glücksspiel lopoca.com

AK warnt vor Glücksspiel lopoca.comAnbieter mit Sitz in Malta lockt via Internet mit Poker, Roulette & Co. AK betont: „Beteiligung an ausländischem Glücksspiel ist strafbar.“ Auch der Verdacht auf Pyramidenspiel steht im Raum.


Über Mundpropaganda wird derzeit in Vorarlberg die Spiele-Plattform lopoca.com beworben. Bei der AK-Konsumentenberatung haben sich rund 30 Menschen eingehender erkundigt. Denn das Angebot klingt verlockend. Über seine Internetseite bietet das Unternehmen mit Sitz auf Malta Glücksspiele an. Das Problem: Wer von Österreich aus an ausländischen Glücksspielen wie z. B. Poker, Roulette oder Black Jack teilnimmt, macht sich strafbar. Die Strafen betragen dabei bis zu 7500 Euro. Außerdem besteht bei lopoca.com für die AK der Verdacht, dass es sich um ein verbotenes Pyramidenspiel handelt.

Bei Lopoca kann man nicht so ohne weiteres mitmachen. Wer sich auf der Plattform lopoca.com registrieren will, muss einen „Empfehlungsgeber“ nennen, sonst ist der Einstieg nicht möglich. Dafür locken bei erfolgreicher Registrierung Provisionen für das Anwerben weiterer Teilnehmer. „Ihre Chance, Cashback Provision zu verdienen UND Spieleaction zu erleben, wenn Sie Ihre Freunde und sogar Fremde einbeziehen, indem Sie sich eine Gemeinschaft von gleichgesinnten Personen aufbauen, die Onlinespiele lieben“, heißt es auf lopoca.com.

Natürlich bemühen sich Personen, die bereits im System sind, andere zum Einstieg zu bewegen. Schließlich profitieren sie von deren Einsätzen und können so das persönliche Risiko, Geld zu verlieren, senken. „Positive“ Beispiele finden sich immer. Das System funktioniere „bombensicher“, alles sei legal, wird von den „Lopocanern“ gerne behauptet.

Die AK-Konsumentenberatung warnt dagegen eindringlich davor, in das System Lopoca einzusteigen. „Viel zu viele Fragen sind ungeklärt“, sagt Franz Valandro. „Wer selbst auf lopoca.com spielt, beteiligt sich möglicherweise an illegalem Glücksspiel.“ Wer andere in das System bringt und dafür Provisionen erhält, läuft Gefahr, sich durch die Teilnahme an einem verbotenen Pyramidenspiel strafbar zu machen. Geschädigte können bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Informationen nimmt auch die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Vorarlberg entgegen.

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