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Verfassungsgerichtshof: Verhandlung über Automatenverbot am Montag, 2.3.2015!

Verfassungsgerichtshof: Verhandlung über Automatenverbot Mehrere Anträge von Glücksspielfirmen – unter ihnen der Marktführer Novomatic – wenden sich gegen das Ende des Betriebs von Glücksspielautomaten in Wien und beschäftigen nun den Verfassungsgerichtshof.


In Wien, so die Antragsteller, führe diese Regelung dazu, dass Glücksspielautomaten, für die von den Behörden seinerzeit eine rechtskräftige Konzession erteilt wurde, nunmehr schon vor dem Ende der Laufzeit der Konzession nicht mehr betrieben werden dürfen.

Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die Bestimmung im Glücksspielgesetz u.a. dem Recht auf Erwerbsfreiheit, dem Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und dem Gleichheitssatz widerspricht. Sie wollen daher die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof erreichen.

In Summe geht es um über 900 Lizenzen für knapp 3000 Automaten, die auf Basis der alten Gesetzgebung erteilt wurden. Laufzeiten bis 2017, 2020 und sogar unbefristete Lizenzen sind nun Mittelpunkt der Anträge und Verhandlung.

In diesem Verfahren findet eine öffentliche mündliche Verhandlung am 2. März um 10.30 Uhr statt.

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